Mehr Tempo bei der Digitalisierung erforderlich

Seit dem 1. Januar 2026 müssen neu angelegte Verfahrensakten in der Justiz elektronisch geführt werden – bis auf Sachsen-Anhalt haben alle Bundesländer den flächendeckenden Umstieg auf die E-Akte fristgerecht hinbekommen.

Doch während die Justizministerien zum Jahreswechsel ihre „Erfolgsmeldungen“ verschickt haben, äußern sich viele Richterinnen und Staatsanwälte in einer Umfrage der Richterzeitung weniger zufrieden. Sie monieren fehleranfällige und umständliche Programme, die deutlich hinter den heutigen technischen Möglichkeiten zurückbleiben. Zudem machen Medienbrüche beim Aktenaustausch mit der Polizei und anderen Behörden den elektronischen Rechtsverkehr zum Geduldsspiel. Auch Einwahlschwierigkeiten und gestörte Verbindungen aus dem Homeoffice sorgen für Frust. Dazu passt eine Justizpanne, die sich Ende Januar in Niedersachsen ereignet hat. Weil viele Justizbedienstete wegen des Schneesturms Ellie im heimischen Büro gearbeitet haben, ging das Justiznetz in die Knie, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung. Der elektronische Rechtsverkehr sei für neun bis zehn Tage gestört gewesen. Vorübergehend sei die Kommunikation der Gerichte und Staatsanwaltschaften nahezu vollständig zusammengebrochen, rund 18.000 Dokumente hätten nicht zugestellt werden können. In der Justiz ist der Unmut darüber groß.

Aus der bundesweiten Umfrage der Richterzeitung wird einmal mehr deutlich, dass der digitale Wandel aus Sicht vieler Beschäftigter zu schleppend und noch nicht rund läuft. Sie setzen darauf, dass die Digitalisierung mit dem neuen Bund-Länder-Rechtsstaatspakt weiter an Fahrt gewinnt. Noch immer werden jährlich Hunderttausende Arbeitsstunden vergeudet, um Schreiben von Klägern, Beklagten oder Behörden einzuscannen und als pdf-Dokumente in die E-Akte einzupflegen. In anderen Fällen müssen USB-Sticks per Post oder Boten geschickt werden, weil größere Videodateien nicht elektronisch eingereicht werden können. Die heutige E-Akte der Justiz entspricht in etwa dem technischen Stand von vor 15 Jahren. Das erklärt auch, warum die Performance der Programme vielfach unbefriedigend ist und der elektronische Rechtsverkehr den Rechtsschutz für die Bürger bislang nicht spürbar beschleunigt. Mit dem Aufbau einer bundeseinheitlichen Justiz-Cloud wird in diesem Jahr ein beachtlicher Schritt in die richtige Richtung getan. Es braucht neben einer leistungsfähigen, ausfallsicheren IT-Infrastruktur aus einem Guss aber weitere ambitionierte Digitalisierungsschritte, die tatsächlich zu Entlastungen und schnelleren Verfahren in der Justiz führen.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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