Pressemitteilung 09-II

BGH-Unterhaltsurteil: Einzelfallgerechtigkeit kostet richterliche ArbeitskraftDas gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs trägt zur überfälligen Klärung des neuen Unterhaltsrechts bei. Bisher bestand in der Frage des früheren sog. "Altersphasenmodells" erhebliche Rechtsunsicherheit. Der BGH fordert jetzt von den Familiengerichten an Stelle einer pauschalen Altersbetrachtung die genaue Ermittlung des einzelnen Sachverhalts. "Endlich ist einer von vielen offenen Punkten im neuen Unterhaltsrecht höchstrichterlich entschieden. Die Umsetzung des Urteils wird allerdings bei den Familiengerichten zu weiterem Mehraufwand führen. Darauf hat die Vorsitzende des erkennenden Senats Hahne zu Recht hingewiesen. Das Streitpotential steigt erheblich. Dasselbe gilt für den Ermittlungsaufwand. Die Mehrbelastung trifft zusammen mit weiteren aufwändigen Gesetzesänderungen, besonders im Familienrecht. Gerade hier rückt die Einzelfallgerechtigkeit immer mehr in den Mittelpunkt. Wenn der Gesetzgeber dieses Ziel ernsthaft verfolgt, muss er die Gerichte mit dem notwendigen Personal ausstatten. Nur dann ist eine verantwortungsvolle Umsetzung möglich. Der Personalschlüssel spiegelt diese stetige Entwicklung nicht wider. Er bleibt deutlich hinter den Anforderungen an die Gerichte zurück", erklärte der Pressesprecher des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes Dr. Wolf Reinhard Wrege heute in Kiel.