Pressemitteilung 09-VI

Richterlichen Bereitschaftsdienst professionell konzipieren!Der richterliche Bereitschaftsdienst befindet sich im Umbruch. Die öffentliche Diskussion um einen 24-Stunden-Dienst, ausgelöst durch die Berichterstattung über verschiedene Urteile, vermengt sich mit berufsinternen Forderungen nach einer gerechten Lastenverteilung. Auf Medienanfragen erklärte der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes Dr. Wilfried Kellermann dazu heute vor der Presse in Kiel: „Die anstehende Reform des Bereitschaftsdienstes muss dem Prinzip der Effizienz und der Verteilungsgerechtigkeit folgen. Wir brauchen eine durchgehend professionelle Bereitschaft mit gut geschultem Personal, das sich auf die besonderen Anforderungen und das extrem hohe Entscheidungstempo des Eildienstes einstellen kann. Ohne eine Spezialisierung der eingesetzten Kollegen und ohne eine Zentralisierung der örtlichen Dienste wird das nicht zu realisieren sein. Andere Flächenländer sind mit Erfolg denselben Weg gegangen. Das nötige Personal muss ausreichend bemessen und aus dem Gesamtbudget der Justiz finanziert werden. Es kann nicht angehen, dass einzelne Gerichte oder einzelne Kolleginnen und Kollegen zu Sonderopfern herangezogen werden. Nur ein effektiver und zugleich attraktiver Eildienst wird auf Dauer Erfolg haben.“