Pressemitteilung 10-I

Schnellschuss zur Richterwahl?Spätestens sechs Wochen nach seiner Konstituierung Ende Oktober 2009 hätte der Landtag den Richterwahlausschuss für die aktuelle Legislaturperiode wählen müssen. Das ist nicht geschehen. Die Frist des Landesrichtergesetzes ist deutlich überschritten. Um sich jedenfalls jetzt auf die Mitglieder des Ausschusses einigen zu können, wollen Regierung und Opposition kurzerhand das Landesrichtergesetz in zwei Punkten ändern. Dadurch soll der Gestaltungsspielraum des Parlaments bei der Besetzung des Ausschusses erweitert werden.

Zu dem Vorhaben nahm heute der Vorsitzende des Richterverbandes Dr. Wilfried Kellermann vor der Presse in Kiel Stellung:

„Die Verfahrensweise richtet sich selbst. Änderungen des Richtergesetzes ohne jedes Gehör der Richterschaft durchführen zu wollen, wäre eine Missachtung, die wir nicht hinnehmen. Kein Zeitdruck kann es rechtfertigen, den betroffenen Berufsstand völlig zu übergehen.

Bei Nichteinigung über die Besetzung des Gremiums gelten die hierfür vorgesehenen Regelungen des Landesrichtergesetzes. Es müssen nötigenfalls neue Wahlvorschläge eingeholt werden. Bis zu einer Wahl des Ausschusses tritt an seine Stelle der Landtag. Statt dessen blitzschnell das Gesetz zu ändern, wäre ein bequemer und gefährlicher Ausweg. Wir warnen davor, innerhalb eines laufenden Verfahrens dessen Regeln zu ändern. Das wäre verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Es würde den Boden für Konkurrentenklagen bereiten, die auf Besetzungsrügen gestützt werden könnten. Nach der erfolgten Nominierung der Kandidaten durch Wahlvorschläge aus der Richterschaft und Anwaltschaft kann das Auswahlverfahren nicht mehr geändert werden. Die Wahlvorschläge sind im Hinblick auf einen gesetzlich geregelten Auswahlmodus des Parlaments zustandegekommen. Nur nach diesem Modus darf über sie entschieden werden. Sonst könnte auch das Wahlrecht noch nach Stimmabgabe geändert werden. Für Gesetzesänderungen ist daher kein Raum.

Die letzte Richterwahl fand am 13. Juli 2009 statt. Inzwischen sind mehr als 30 Stellen zu besetzen. Wer mit der Justiz verantwortungsvoll umgehen will, einigt sich auf der sicheren Basis des geltenden Rechts und sorgt für eine umgehende Konstituierung des Richterwahlausschusses. Hierzu fordern wir die Fraktionen auf.“