Pressemitteilung 12-II

Besoldung: Karlsruhe weist die Richtung! In seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die im Bundesland Hessen für Hochschullehrer geltende W-Besoldung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat bis zum 1. Januar 2013 eine verfassungskonforme Neuregelung zu verabschieden.

Die Entscheidung hat weitreichende Folgen, auch für andere Besoldungsordnungen des Öffentlichen Dienstes. Für die R-Besoldung ist vor allem wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht erstmals deutlich die zentralen Merkmale hochqualifizierter Bediensteter zur Bemessung der Alimentationsuntergrenzen heranzieht. Dazu heißt es in der Entscheidung:

Im Rahmen dieser [Alimentations-]Verpflichtung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen.

Genau darauf hatte der Schleswig-Holsteinischer Richterverband im Einklang mit dem Deutschen Richterbund immer wieder hingewiesen.

„Mit seiner Entscheidung spricht uns das Bundesverfassungsgericht aus der Seele“, erklärte heute der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Wilfried Kellermann, vor der Presse in Kiel. „Wie die Hochschullehrer zählen auch Richter und Staatsanwälte zu den höchstqualifizierten Berufsgruppen des Öffentlichen Dienstes. Mehr Verantwortung wird kaum einem Amtsträger abverlangt. Die geforderte Ausbildung und die tatsächliche Beanspruchung unserer Kolleginnen und Kollegen sind herausragend. Das muss sich zwingend bei der Bemessung der amtsangemessenen Besoldung niederschlagen. Das heutige Urteil stellt einen Etappensieg für unsere anhängigen Streitverfahren dar, auch wenn sich nähere Prognosen aufgrund der Besonderheiten des entschiedenen Falles verbieten.“