Pressemitteilung 14-II

Kieler Landtag beschränkt Einfluss der Regierung auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen Einstimmig hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am vergangenen Freitag eine Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes zum Gerichtsverfassungsgesetz beschlossen. Der neue § 65 AGGVG sieht Einschränkungen des sogenannten politischen Weisungsrechts des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft vor. Die Neuregelung verpflichtet die Justizministerin, eine der Staatsanwaltschaft erteilte Einzelfallanweisung dem Landtagspräsidenten mitzuteilen, „sobald und soweit dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist“. Außerdem wird die Ministerin verpflichtet, erteilte Anweisungen schriftlich zu dokumentieren.

„Das ist ein Spatz in der Hand“, äußerte heute der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes Dr. Wilfried Kellermann über die Neuregelung. „Wir bedauern, dass sich der Landtag nicht zu einer weitergehenden Regelung durchringen konnte, die im Ergebnis auf eine Abschaffung des Weisungsrechts hinausläuft. Wenn in unserem Land von dem politischen Weisungsrecht allen Beteuerungen zufolge kein Gebrauch gemacht wird und dies auch nicht beabsichtigt ist, sollte man in diesem Sinne Klartext reden. Ein Klauselwerk, um eine Anzeigepflicht der Ministerin gegenüber dem Landtagspräsidenten zu konstruieren, bringt kaum etwas; die Schlupflöcher springen ins Auge. Es bleibt der schädliche Anschein bestehen, dass strafrechtliche Ermittlungen jederzeit politisch gelenkt werden können. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass Anweisungen der Regierung an die Staatsanwaltschaft zum Vorgehen in einzelnen Fällen generell verboten werden. Nur so kann der Bürger auf eine unabhängige Strafverfolgung ohne Ansehen der Person vertrauen.“