Pressemitteilung 15-III

Besoldung von Richtern und Staatsanwälten: Die Situation im Land entscheidet. Laufendes Musterverfahren des Richterverbandes erhält Rückenwind aus Karlsruhe.Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht erwartungsgemäß kein Zahlenwerk zur verfassungsrechtlich gebotenen R-Besoldung vorgelegt. Vielmehr haben die Karlsruher Richter des 2. Senats in ihrem einstimmig gefundenen Urteil ein Prüfungsschema entwickelt, anhand dessen der Besoldungsgesetzgeber künftig vorzugehen hat. In drei Prüfungsstufen sind danach verschiedene rechtliche und tatsächliche Kriterien abzuarbeiten, die eine verfassungswidrige Unterbezahlung von Richtern und Staatsanwälten entweder begründen oder widerlegen können. Dabei kommt es maßgeblich auf eine vergleichende Betrachtung mit der Entwicklung der Tariflöhne des öffentlichen Dienstes, der Nominallöhne und der Verbraucherpreise an.

„Dieses Urteil ist ein klarer Schritt nach vorne“, erklärte heute der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Wilfried Kellermann, vor der Presse in Kiel. „Jetzt ist für die Zukunft gewährleistet, dass die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten nicht mehr von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt wird und dass die Gehaltsunterschiede zwischen den Ländern nicht noch größer werden. In Schleswig-Holstein werden wir unser Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht umgehend wieder aufnehmen. Die maßgeblichen Besoldungsparameter weisen auch in unserem Land auf eine unzureichende Bezahlung hin. Wie in Sachsen-Anhalt, dessen Besoldungsgesetz heute in Karlsruhe kassiert worden ist, dürfte auch bei uns insbesondere die Abschaffung des Weihnachtsgeldes entscheidend durchschlagen. Wir werden die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien für die einzelnen Jahre nach Abschaffung des Weihnachtsgeldes durchrechnen. Das Gleiche erwarten wir von der Landesregierung, die sich nach dem Urteil weniger denn je zurücklehnen darf.“