Pressemitteilung 08-XI

Richterverband gewinnt Musterklage für Kinderreiche!Land rechtskräftig zur Zahlung verurteilt

Eine bittere Niederlage musste der Finanzminister am vergangenen Freitag, dem 28. November 2008, vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig einstecken. Wie schon in erster Instanz setzte der Schleswig-Holsteinische Richterverband in einem Musterverfahren vollstreckbare Besoldungsansprüche eines Staatsanwalts mit vier Kindern durch. Die hiergegen gerichtete Berufung des Landes wies das Oberverwal-tungsgericht zurück und ließ die Revision nicht zu. Das Urteil hat weitreichende Folgen für alle Besoldungsempfänger mit drei und mehr Kindern.

“Natürlich freue ich mich über diesen klaren Erfolg” erklärte heute der Verbandsvorsitzende Dr. Wilfried Kellermann vor der Presse in Kiel. “Gleichzeitig ist man immer wieder fassungslos, dass es soweit kommen musste. Das Finanzministerium hat nichts unternommen, um die seit Jahren feststehende Unterbezahlung Kinderreicher zu beseitigen und eine damit einhergehende Verfassungsverletzung zu beheben. Statt dessen wird der Kopf in den Sand gesteckt und ausprozessiert, was unsere Nachbarländer längst durch gesetzliche Besoldungsanpassungen geregelt haben. Dass Richter und Staatsanwälte das eigene Land verklagen müssen, um die ihnen zustehende Besoldung zu erhalten, ist nicht nur in finanzieller Hinsicht ein Armutszeugnis für Schleswig-Holstein.”

Vor dem Hintergrund des Urteils rechnet der Richterverband mit einer baldigen Gesetzesänderung, durch die für das dritte und jedes weitere Kind der Familienzuschlag um mindestens 50,- € monatlich angehoben wird. Das entspräche den Regelungen anderer Länder. Wieweit Ansprüche für die Vergangenheit bestehen, hängt grundsätzlich von der Antragstellung im Einzelfall ab und muss auch der Höhe nach individuell berechnet werden. Darüber werden wir weiter berichten.