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Als Mitglied des Landesrichterverbandes, und damit zugleich des Deutschen Richterbundes, genießen Sie eine weitreichende Absicherung gegen berufliche Risiken. Vom ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft an sind Sie automatisch und kostenlos gegen berufstypische Haftpflichtfälle basisversichert. Dazu zählen dienstlich verursachte Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, Schlüsselverlust und die Haftung für dienstliche Ausrüstungsgegenstände (z.B. mobile Endgeräte). Die Einzelheiten mit den jeweiligen Versicherungssummen finden Sie in dem Dokument „Versicherungsschutz“.
Den kostenloses Basisschutz gegen Vermögensschäden können Sie für sich persönlich aufstocken, indem Sie die Versicherungssumme, die 50.000 € beträgt, gegen eine sehr geringe Prämie auf 500.000 € anheben. Dazu dient der hier verlinkte „Antrag zur Versicherung von Vermögensschäden“. Stets sind über uns neben der primären dienstlichen Tätigkeit auch solche Vermögensschäden versichert, die aus zulässigen Nebentätigkeiten entstehen.
Über den Bereich dienstlicher Haftpflichtfälle hinaus empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für berufliche Belange. Dazu bieten wir Ihnen die Option eines für unseren Beruf passgenauen Dienstrechtsschutzes an, den Sie auch zum Vollrechtsschutz für alle Lebensbereiche und für Ihre Angehörigen ausbauen können. Einen Antrag mit mehreren Wahlmöglichkeiten finden Sie in der verlinkten Datei.
Der Antrag kann vollständig digital ausgefüllt werden. Anschließend müssten Sie ihn bitte an uns zur weiteren Veranlassung übersenden.
Falls Sie Informationen zu einer Versicherung bei Dienstunfähigkeit einholen möchten oder sich zu dem Thema der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers informieren möchten, nutzen Sie bitte den hierfür eingerichteten Meldebogen für Interessenten. Gegebenenfalls würde sich dann unser dort genannter Kooperationspartner für die Versicherung unserer Mitglieder bei Ihnen melden. Bitte geben Sie in dem Interessentenmeldebogen auch Ihren Ortsverein an.