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Unser Service - die Vorteile einer Mitgliedschaft im Richterverband
Als Mitglied des Landesrichterverbandes werden Sie informiert, integriert und abgesichert. Sie erfahren, was Sie außer der täglichen Arbeit über Ihren Beruf und über Ihr berufliches Umfeld wissen sollten, und dies sowohl aus Ihrem dienstlichen Bezirk als auch aus dem Land und aus bundesweiter Sicht.
Ihr Ortsverein sorgt dafür, dass Sie auf elektronischem und papierpostalischem Weg alle wichtigen Nachrichten und Informationen erhalten. Hierzu zählt als umfassendste Quelle natürlich die Deutsche Richterzeitung, in der Sie von übergreifenden, teils europaweiten Themen unseres Berufsstandes bis hinunter zu den Personalnachrichten aus allen Bundesländern vieles finden werden, was Sie als Richter und Staatsanwalt interessiert. Seit Jahrzehnten ist die DRiZ nicht nur ein Publikationsmedium unseres Verbandes, sondern aufgrund ihrer Ausgewogenheit und fachlichen Qualität eine der führenden juristischen Fachzeitschriften.
Über das aktuelle Justizgeschehen in Schleswig-Holstein informiert Sie schwerpunktmäßig unsere Landesverbandszeitung, die Info. In ihr finden Sie nicht nur Berichte über die Aktivitäten des Landesverbandes und seiner Ortsvereine, sondern Artikel und Kommentare zu vielen auf Landesebene angesiedelten Fachthemen, wie etwa der Besoldung.
Ergänzend zu unseren Bundes- und Landeszeitungen erhalten Sie per E-Mail laufend Kurzinformationen zu ganz aktuellen Einzelvorgängen. Daneben lädt Ihr Ortsverein Sie zu seinen Veranstaltungen ein, die er auf Bezirksebene durchführt. Das können rein gesellige Treffen im Kollegenkreis, wie etwa der örtliche Stammtisch, oder an Fachthemen gebundene Begegnungen und Diskussionen sein. Darüber hinaus pflegt jeder Ortsverein seine Traditionsveranstaltungen mit der örtlichen Anwaltschaft, an denen man im Interesse guter Zusammenarbeit gern teilnimmt.
Es kann Situationen geben, in denen Sie sich wehren müssen, weil Sie beleidigt oder verleumdet werden (z.B. in der Presse) oder weil Ihre Rechte missachtet werden (z.B. durch rechtswidrige Beihilfekürzungen oder Beurteilungen). In derartigen Fällen wird Sie der Verband nicht nur unterstützen und beraten, sondern Ihnen - wenn ein übergeordnetes Interesse vorliegt - auch im Einzelfall Rechtsschutz für ein notwendiges Gerichtsverfahren gewähren. Das ist zur Zeit etwa in mehreren anhängigen Besoldungsstreitverfahren der Fall.