Pressemitteilung 13-I

Tarifabschluss für R-Besoldung übernehmen!Am Samstag haben sich die Tarifparteien für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder darauf verständigt, dass die Gehälter um 2,65 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2013 sowie um 2,95 Prozent zum 1. Januar 2014 angehoben werden.

„Der Schleswig-Holsteinische Richterverband begrüßt diese Einigung“, erklärte heute der stellvertretende Verbandsvorsitzende Volker Brandt vor der Presse. „Das Ergebnis stellt einen dringend nötigen Schritt dar, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu wahren. Es muss inhalts- und zeitgleich auf die Richter und Staatsanwälte des Landes Schleswig-Holstein übertragen werden. Zu Verhandlungen über Abstriche in der Höhe oder beim Umsetzungszeitpunkt sind wir nicht bereit. In kaum einem Bereich des öffentlichen Dienstes sind in den letzten Jahren so tiefe Einschnitte erfolgt wie in die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden – bei ständiger wachsender Arbeitslast – längst nicht mehr angemessen entlohnt. Der Nachwuchs an hochqualifizierten Juristen wandert in die reichen Bundesländer und die Anwaltschaft ab. Wir fordern daher das Kabinett und den Landtag nachdrücklich auf, die inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses ohne Umschweife zu beschließen. An weiteren Auseinandersetzungen in unserem Land kann niemand interessiert sein.“