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Stellungnahme zum Entwurfeines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften

Der Schleswig-Holsteinische Richterverband bedankt sich für die Anhörung und nimmt zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drucksache 19/746) und dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion (LT-Drucksache 17/790) wie folgt Stellung:

Wir halten das Kernanliegen des Gesetzentwurfs, die Schaffung einer auch im Ver-gleich zu anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft hinreichend attraktiven Besoldung für sinnvoll. Die demografische Entwicklung stellt das Land vor erhebliche Herausforderungen, die sich bereits jetzt in Gestalt deutlich rückläufiger Bewerberzahlen zeigen. Dies gilt insbesondere auch für die Einstellung von qualifizierten Nachwuchskräften im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst, welche sich zunehmend schwieriger gestaltet. Der Wettbewerb um qualifizierte Be-rufseinsteiger und berufserfahrene Fachkräfte wird sich zukünftig noch deutlicher intensivieren. Es ist deshalb aus unserer Sicht zwingend erforderlich, dass sich das Land nicht allein in seinen Arbeitsbedingungen, sondern auch in seiner Besoldungsstruktur rechtzeitig attraktiv aufstellt.

Die vorgesehenen Verbesserungen werden von uns begrüßt. Sie sind ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus, um das angestrebte Ziel des Gesetzes zu erreichen. In dem Gesetzentwurf ist denn auch zutreffend ausge-führt, dass weitergehende strukturelle Änderungen einem gesonderten Gesetzge-bungsverfahren vorbehalten bleiben. Wir möchten deshalb in unserer Stellungnahme vornehmlich auf die bislang ungeregelt geblieben Handlungsfelder eingehen.

Der Entwurf sieht eine Anhebung der Einstiegsämter im einfachen und mittleren Dienst vor. Wir vermissen insoweit eine Verbesserung der Einstiegsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst. Beamte, Staatsanwälte und Richter verbringen üblicherweise ihr gesamtes Berufsleben bei einem Dienstherrn. Die Höhe der Einstiegsbesoldung ist deshalb ein ganz wesentlicher Wettbewerbsparameter. Das Land sollte an dieser Stelle über alle Laufbahngruppen hinweg und insbesondere für gesuchte Fachkräfte finanzielle Attraktivitätssignale setzen. Wir halten deshalb eine deutliche Anhebung der ersten Stufen der R-Besoldung für unerlässlich.

Strukturelle Verbesserungen dürfen aber nicht allein auf den Kreis der Berufseinsteiger begrenzt bleiben, da auch die weitere Besoldungsentwicklung erfahrener Beamter, Staatsanwälte und Richter ein wichtiges Attraktivitätskriterium für die Wahl des Dienstherrn bildet. Die Landesbesoldung weist trotz aller bislang getroffenen Maß-nahmen nach wie vor einen spürbaren Rückstand zur Bundesbesoldung und zur Be-soldung anderer Länder auf. Dieser über den gesamten Tabellenverlauf bestehende Rückstand sollte zumindest ein Stück weit geschlossen werden. Wir meinen, dass hierzu unter den aktuell vorherrschenden finanziellen Rahmenbedingungen auch Spielraum besteht, der kurzfristig, zumindest aber noch in dieser Legislaturperiode zielführend genutzt werden sollte. Es ist den Landesbediensteten auf die Dauer ge-sehen nicht vermittelbar, dass sie nur Besoldungsempfänger 2. Klasse sein sollen.

Die 2007 umgesetzte Streichung der Sonderzuwendung führte für die Angehörigen des höheren Dienstes zu einer Gehaltskürzung von linear ca. 5%. Nach mehr als 10 Jahren muss dieses Sonderopfer der Beamten, Staatsanwälte und Richter unseres Landes ein Ende finden, und zwar noch in dieser Legislaturperiode. Ein Weg wäre die schrittweise Wiedereinführung der Sonderzuwendung alten Rechts entsprechend dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Denkbar wären aber auch andere Wege. Wir bevorzugen nach dem Vorbild des Bundes eine strukturelle Aufbesserung der Tabelle, wobei das sogenannte Kinderweihnachtsgeld in den Familienzuschlag inte-griert werden könnte. Das Land hätte dann eine moderne und transparente Besol-dungsstruktur und stünde im direkten Vergleich mit der Bundesbesoldung deutlich besser dar.