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Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften (LT-Drucksache 19/2043)

Der Gesetzentwurf stellt in seinen einleitenden Bemerkungen unter Buchstabe A „Problem“ zutreffend fest, dass sich das Besoldungsniveau in Schleswig–Holstein im Bund-Länder-Vergleich im mittleren bis unteren Bereich bewegt. Weiterhin ist zutreffend festgehalten, dass andere Bundesländer in vergleichbarer Position daran arbeiten, ihre Position im Besoldungsranking durch strukturelle Anpassungen zu stärken.
Bei dieser Ausgangslage besteht auch für Schleswig-Holstein dringender Handlungsbedarf. Die Landesbesoldung darf im Ländervergleich auf keinen Fall weiter zurückfallen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter unseres Landes dauerhaft nur zweitklassig besoldet werden. Dies würde zu erheblichen Nachteilen in der Personalgewinnung und in der Motivation der Amtsträger führen und ist auch mit der vom Bundesverfassungsgericht betonten qualitätssichernden Funktion der Besoldung nicht vereinbar.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelungen und finanziellen Aufwertungen gehen deshalb in die richtige Richtung. Dies haben wir in unseren gegenüber dem Finanzministerium abgegebenen Stellungnahmen Nr. 6/19 und 1/20, die wir als Anlage beifügen, auch bereits betont. 

In dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf sind die am 25. November 2019 zwischen der Landesregierung und unserem Verband sowie den weiteren Spitzenverbänden des öffentlichen Dienstes vereinbarten Besoldungsaufwertungen absprachegemäß eingearbeitet. Dies gilt insbesondere für die strukturelle Anhebung des Besoldungsniveaus um linear 1 % in zwei Schritten, zum 1. Juni 2021 um 0,4 % und zum 1. Juni 2022 um weitere 0,6 %, sowie die zusätzliche Anhebung der ersten drei Erfahrungsstufen zum 1. Januar 2021 und der vierten Erfahrungsstufe zum 1. Januar 2024. Hierdurch wird die Attraktivität der Landesbesoldung für Nachwuchskräfte zielgerichtet gesteigert.  

Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass unsere weitergehenden Vorstellungen zur Anhebung des Besoldungsniveaus und zur Schaffung eines angemessenen Ausgleichs für das 2006 gestrichene Weihnachtsgeld wegen des politisch vorgegebenen Finanzrahmens bislang kein Gehör gefunden haben. Wir werden die von uns vorgetragenen Ansätze daher mit Nachdruck weiterverfolgen und -begründen, um in der Sache den notwendigen Fortschritt zu erreichen. Zunächst sollte jedoch das laufende Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen werden.

Zu den neu hinzugekommenen Inhalten bzw. Änderungsvorschlägen nehmen wir, wie folgt, Stellung: Die in 19 Abs. 2 des Entwurfs zum Besoldungsgesetz aufgenommenen Regelungen zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität und der Gesundheitsförderung werden begrüßt. Entsprechendes gilt für die durch § 3 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes neu geschaffene Möglichkeit der Entgeltumwandlung für Zwecke des Fahrradleasings. Wir regen an, hierzu zeitnah entsprechende Angebote für die Landesbediensteten auszuarbeiten.   
Den Änderungsantrag der SPD-Fraktion (LT-Umdruck 19/3923), betreffend die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung für schwerbehinderte Beamte im Vorbereitungsdienst, halten wir ebenfalls für sinnvoll.  
Der Schleswig-Holsteinische Richterverband hat ebenso wie die anderen Spitzenverbände weitergehende Vorstellungen zur Verbesserung der Besoldungsstruktur. Aufgrund der Besoldungsentwicklung der letzten Jahre ist es erforderlich, die Entlohnung des höheren Dienstes wieder verstärkt in den Blick zu nehmen. Die Belange dieser Laufbahngruppe haben in den vorgelagerten Tarifverhandlungen der letzten Jahre und in den sich jeweils anschließenden beamtenpolitischen Gesprächen nicht immer die erforderliche Beachtung gefunden. Der Fokus der Gestaltung ist häufig eher auf Strukturverbesserungen für die anderen Laufbahngruppen und auf soziale Komponenten der Entlohnung gelegt worden. Dies hat über die Jahre hinweg dazu geführt, dass bei einer vergleichenden Betrachtung zur Vergütungsstruktur der Privatwirtschaft insbesondere beim Personal des höheren Dienstes der größte Abstand und dementsprechend auch der größte Wettbewerbsnachteil besteht. 
Das Land muss auch in Zeiten des Fachkräftemangels in der Lage sein, seinen Personalbedarf über alle Laufbahngruppen hinweg in der erforderlichen Qualität zeitnah zu decken. In der Frage der richtigen Schwerpunktsetzung von Besoldungsmaßnahmen und im Interesse einer transparenten und attraktiven Besoldungsstruktur halten wir es deshalb für sinnvoll, vorrangig an einer wettbewerbsgerechten Verbesserung der Tabellengehälter zu arbeiten und andere Strukturaufwertungen erst nachrangig zu verfolgen.       

Das Ziel einer attraktiven und wettbewerbsfähigen Landesbesoldung darf auch unter den geänderten finanziellen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie nicht aus dem Auge verloren werden. Die aktuelle Krisenlage hat die hohe Bedeutung eines handlungsfähigen Staates für das Gemeinwesen aufgezeigt. Es liegt im eigenen Interesse des Landes, qualifiziertes und leistungsfähiges Personal anzuziehen und dauerhaft binden zu können. Die laufende Überprüfung und Anpassung der Besoldungsstruktur bildet hierzu den entscheidenden Schlüssel. 

Anlagen: Stellungnahmen Nr. 6/2019 und 1/2020 (siehe angefügte PDF)