21.06.19

Besoldung 2013

Brief des Landesvorsitzenden zur Perspektive der Besoldungsentwicklung

An alle
Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Kiel, 3. Dezember 2013

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie gewohnt möchte der Schleswig-Holsteinische Richterverband Sie auch zum Ende dieses Jahres über den Stand und die Perspektiven der Besoldungsentwicklung informieren. Hinter uns liegt ein Jahr, in dem die Besoldung in den Mittelpunkt unserer Arbeit als Berufsverband gerückt ist. An dieser Schwerpunktbildung wird sich voraussichtlich auch im kommenden Jahr nichts ändern.

 Wir danken Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihre oftmals hoch engagierte Mitwirkung am diesjährigen Besoldungskampf, den wir gemeinsam erfolgreich bestanden haben. Dass es uns gelungen ist, die den höheren Dienst betreffende Besoldungsplanung der Landesregierung zu kippen, stellt einen großartigen Erfolg dar, um den wir in anderen Bundesländern beneidet werden. Denn es ging uns nicht nur darum, die Übernahme des Tarifabschlusses überhaupt noch zu erstreiten, um Anschluss an die allgemeine Gehaltsentwicklung zu halten. Ebenso wichtig war die Außenwirkung, dass wir mit uns nicht über unsere Köpfe hinweg nach Belieben verfahren lassen. Diese Botschaft hat die Öffentlichkeit und insbesondere die Landesregierung sowie das Parlament erreicht und sie wird fortwirken.

Allianz der Verbände

 Die Besoldung wird auch im kommenden Jahr 2014 im Zeichen bundes- und landespolitischer Aktivitäten der Berufsverbände stehen. Im Oktober dieses Jahres hat sich der Deutsche Richterbund mit dem Deutschen Beamtenbund und dem Bundeswehrverband zu einer Allianz zusammengeschlossen, um insbesondere gegenüber der neuen Bundesregierung ein schlagkräftiges gemeinsames Auftreten für den öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Zum Themenkatalog dieser Allianz, über die in den Medien ausführlich berichtet wurde, gehört als zentraler Punkt die Forderung nach einer Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung (siehe www.drb.de).

 Auch von anderer Seite kommt Bewegung in die Auseinandersetzung mit dem zentralen Übel der rasant fortschreitenden Besoldungszersplitterung, die in Deutschland seit dem Jahr 2006 durch die Föderalismusreform eingetreten ist. So fassten die Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs im Juni dieses Jahres eine einvernehmliche Entschließung, in der sie sich für „länderübergreifende vergleichbare Gehaltsstrukturen“ sowie dafür einsetzten, „dass die Richterbesoldung an regelmäßigen Besoldungserhöhungen teilnimmt und nicht von Gehaltsentwicklungen in anderen juristischen Berufen abgekoppelt wird.“ Dieses Signal der 25 Chefpräsidenten blieb nicht ungehört.

Zunehmende Gehaltsunterschiede

 Unsere Landesjustizministerin Frau Anke Spoorendonk hat ihre Sorge über die zunehmende Gehaltsdifferenz der R-Besoldung in den einzelnen Bundesländern ebenfalls zum Ausdruck gebracht und die zitierte Entschließung der Gerichtspräsidenten als Thema der Justizministerkonferenz vom 14.11.2013 angemeldet. Darin hat die Ministerin zutreffend ausgeführt, dass seit der Föderalismusreform in den letzten sechs Jahren ganz erhebliche Gehaltsdifferenzen entstanden seien: Bei einem 27-jährigen ledigen Richter der Besoldungsgruppe R 1 betrage der Gehaltsunterschied bereits jetzt bis zu 736,00 € monatlich, womit der oder die Berufsangehörige für die gleiche Arbeit nur noch 81 % des höchsten Vergleichsgehalts erziele.

 Der Vorstoß unserer Ministerin, über den die Konferenz nach fachlichen Erhebungen im kommenden Jahr weiter beraten wird, verdient Lob und Anerkennung. Denn endlich wird offiziell ausgesprochen, was wir seit Jahren ankündigen: Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt, wird nach einer Generation im „ärmsten“ Bundesland nur noch die Hälfte des Gehalts des „reichsten“ Bundeslandes gezahlt werden. Es ist mit Händen zu greifen, dass es ohne ein entschiedenes Gegensteuern langfristig zu verheerenden Folgen für eine funktionsfähige Justiz kommen wird.

 Neben dem politisch schwierigen Bemühen, eine Korrektur der Föderalismusreform zu erreichen, wird sich unser Verband für strukturelle Gehaltsverbesserungen auf Landesebene einsetzen. Der Schlüssel zwischen Eingangs- und Beförderungsstellen bedarf einer Überprüfung. Viele Tätigkeiten von Richtern und Staatsanwälten rechtfertigen Stellenhebungen, zumindest durch Gewährung von Zulagen. Hierzu werden wir Anfang des nächsten Jahres ein Konzept vorstellen. In mehreren Bundesländern, zuletzt auch in unserem Nachbarland Niedersachsen, ist dieser Weg bereits erfolgreich beschritten worden.

 Unbefriedigend bleibt die gerichtliche Abarbeitung der bundesweit zahlreichen Klagen auf Gewährung einer höheren, amtsangemessenen Alimentation, auch von Empfängern der R-Besoldung. Die von mehreren Verwaltungsgerichten zum Teil sehr ausführlich begründeten Vorlageentscheidungen befinden sich nach wie vor in der Warteschleife des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts. Der Deutsche Richterbund ist zu den Verfassungsbeschwerden angehört worden. Eine verlässliche Aussage darüber, wann das Bundesverfassungsgericht seine seit 3 Jahren immer wieder verschobene Entscheidung endlich in Angriff nehmen wird, vermögen wir gleichwohl nicht abzugeben. Die meisten erst- und zweitinstanzlich in der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängigen Besoldungsverfahren sind im Hinblick auf die erwartete Entscheidung aus Karlsruhe unverändert ruhend gestellt.

 Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wahrung Ihrer Rechte sollten Sie (auch) in diesem Jahr von dem beigefügten Musterantrag Gebrauch machen. Denn damit stellen Sie sicher, dass sie an Rechtsänderungen und Gerichtsentscheidungen teilhaben, die sich auf das laufende Jahr zurückbeziehen. Auch angesichts des kürzlich umgelaufenen Erlasses des Finanzministeriums zum „Rechtsstreitverfahren zur Sonderzahlung“ empfehlen wir Ihnen eine persönliche Antragstellung. Denn der Erlass bezieht sich ausdrücklich nur auf nachträgliche Änderungen hinsichtlich des abgeschafften Weihnachtsgeldes, auf das ohnehin kein selbständiger Rechtsanspruch besteht. Eine Gewähr, dass Sie an allen Besoldungsänderungen für die Vergangenheit teilhaben, bietet der Erlass nicht. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den beigefügten Antrag zu stellen, einzusetzen sind lediglich noch Name, Datum und Personalnummer.

 Abschließend möchten wir diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die eine freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr in Betracht ziehen, auf die bevorstehende Gesetzesänderung und den diesbezüglichen Hinweis im JUST vom 26.11.2013 aufmerksam machen. Die zu erwartende Neuregelung mit ihrer moderaten Verlängerungsoption greift die Wünsche Vieler auf und übernimmt den Vorschlag unseres Verbandes.

Mit herzlichen kollegialen Grüßen

Ihr

Dr. Wilfried Kellermann

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