Mitteilung der Landesvorsitzenden zur Besoldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am vergangenen Dienstag hat das Verwaltungsgericht Schleswig einen Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht verkündet. Die zuständige 12. Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass die A- und die R-Besoldung für das Jahr 2022 verfassungswidrig zu niedrig bemessen waren. Nach intensiver und äußerst aufwändiger Vorbereitung mit prozessleitenden Hinweisen hat die Kammer in einer fünfstündigen mündlichen Verhandlung die einschlägigen Prüfkriterien für die insgesamt 16 untersuchten Gruppen der Beamten- und Richterbesoldung erschöpfend und inhaltlich überzeugend abgehandelt. Was folgt jetzt daraus?

Der endgültige Ausgang des Verfahrens, das aus 16 verbundenen Klagen jeweils einer Besoldungsgruppe von A 6 bis R 5 besteht, ist naturgemäß zeitlich und inhaltlich offen. Gleichwohl ist die bereits aktuell sichtbare Wirkung der Entscheidung erheblich.

Noch im Gerichtssaal haben wir, ebenso wie der Beamtenbund, das Gespräch mit den Vertretern des Finanzministeriums aufgenommen und als erste Konsequenz eine (spätere) Gleichbehandlung aller betroffenen Besoldungsempfänger reklamiert, also auch derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht persönlich Klage erhoben haben. Dieses naheliegende Verlangen, das wir bereits mehrfach vorgebracht hatten, war jetzt immerhin in einem ersten Schritt erfolgreich.

Das Finanzministerium hat angekündigt, Anträge der Beschäftigten auf ergänzende Besoldungsleistungen nicht mehr, wie seit dem Jahr 2022 praktiziert, sogleich ablehnen zu lassen und damit die Beschäftigten auf den Klageweg zu verweisen. Vielmehr sollen Besoldungsanträge künftig zunächst ruhend gestellt werden, bis die Rechtslage ausreichend geklärt ist. Hierin liegt zwar (noch) nicht das Versprechen einer Gleichbehandlung von Amts wegen, aber eine erhebliche Entlastung der Gerichte und vor allem jedes Einzelnen, der damit seine Rechte ohne Klage durch einen formlosen Antrag wahren kann. Einen Musterantrag für das Jahr 2025, der bis zum 31.12.2025 eingegangen sein muss, fügen wir zu Ihrer Verwendung, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Mail bei. Wir empfehlen dringend, einen solchen Antrag zu stellen.

Neben der jetzt wieder erleichterten Geltendmachung von Ansprüchen zeichnet sich auch eine mittelfristige Wirkung auf die Besoldungshöhe ab. Bereits in der kommenden Tarifrunde und der sich anschließenden Übertragung der Ergebnisse auf die Beamten- und Richterschaft wird spürbar sein, dass unser Land hinsichtlich der Besoldung zumindest „auf der roten Linie tanzt“ oder sie – wie jetzt gerichtlich ausgesprochen – bereits mehrfach deutlich überschritten hat. Insofern ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein unüberhörbar lauter Warnschuss, den auch das Finanzministerium dem Bekunden nach sehr ernst nimmt.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Ihre

Dr. Christine Schmehl