Mitteilung der Landesvorsitzenden und des Vorstands für Besoldung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landesregierung sieht mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung vom 17.09.2025 nunmehr ebenfalls Handlungsbedarfzur Anpassung der Landesbesoldung. In einem ersten Schritt wird das Land im dritten Nachtragshaushalt für 2025 Vorsorge für eine Besoldungsreparatur im Umfang von 185 Mio. € einplanen. Für das Haushaltsjahr 2026 soll eine weitere Vorsorge in Höhe von 370 Mio. € eingeplant werden. Dies berichtete Finanzministerin Dr. Schneider auf der heutigen Sitzung des Finanzausschusses.

Die Berechnungen zum verfassungsrechtlich erforderlichen Anpassungsbedarf für 2025 und 2026 dauern noch an. Im Finanzministerium werden aktuell verschiedene Optionen durchgerechnet. Finanzministerin Dr. Schneider hat heute zugesagt, die Verbände kurzfristig zu Gesprächen einzuladen. Inhaltlich wird es um zwei Kernpunkte gehen. Zum einen muss die neue Mindestbesoldungsschwelle auch für vergangene Zeiträume gewahrt sein. Diese liegt für die Jahre 2024 und 2025 etwas oberhalb der bislang geltenden Grenze von 115% der Grundsicherungsleistungen. Zum anderen müssen im Zuge der Korrektur auch die internen Besoldungsabstände gewahrt bleiben, so dass es für die höheren Besoldungsgruppen Folgeanpassungen geben muss. 

Die Einzelheiten und zweckdienliche Anpassungsvarianten werden im Finanzministerium noch durchgeplant und mit den Verbänden erörtert werden. Die Landesregierung beabsichtigt, nach Abschluss der laufenden Tarifverhandlungen zum neuen TV-L zusammen mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2026 auch ein Reparaturgesetz für 2025 zu verabschieden. Mit Schreiben vom 04.12.2025 hat die Landesregierung die folgende antragsunabhängige Umsetzungszusage für 2025 gegeben:

„Die Landesregierung sagt zu, die aktuelle, am 19. November 2025 verkündete Entscheidung des BVerfG, die dortigen Parameter und ihre Fortschreibung sowie künftige verfassungsgerichtliche Alimentationsentscheidungen gesetzgeberisch ab 2025 umzusetzen und dementsprechend auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter anzuwenden, ohne dass es einer diesbezüglichen Antragstellung für 2025 bedarf. Die gesetzgeberische Umsetzung wird - nach Vorliegen der Tarifeinigung - durch ein Besoldungsanpassungsgesetz erfolgen, das 2026 in das Parlament eingebracht wird, sowie ggf. über weitere Gesetze zu Besoldungsstruktur und -höhe.

Unabhängig davon bleibt es den Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern selbstverständlich unbenommen, individuelle Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen.“

Auf der Grundlage dieser Zusage halten wir es nicht mehr für erforderlich, einen Besoldungsantrag für 2025 zu stellen. Bereits versandte Anträge können aufrechterhalten bleiben.

Damit stellt sich die Rechtslage in dem langjährigen Besoldungsstreit wie folgt dar:

Für die Jahre 2007 bis 2021 gilt eine antragsunabhängige Gleichbehandlungszusage des Landes. Sobald das Bundesverfassungsgericht über die Vorlage des Schleswig-Holsteinischen OVG aus 2021 entschieden hat, wird das Finanzministerium die ggf. erforderlichen Konsequenzen durch Verabschiedung eines Reparaturgesetzes ziehen. Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung in den laufenden Normenkontrollverfahren werden die vom Bundesverfassungsgericht in 2025 neu aufgestellten Parameter sein.

Für die Jahre 2022 bis 2024 wird es nach bisherigem Stand nachträgliche Anpassungen nur für die noch offenen Verfahren geben. Besoldungsanträge für diese Jahre werden allerdings, soweit sie noch nicht beschieden sind, ruhend gestellt. Für diesen Zeitraum, in dem es auch um die Beurteilung der neu eingeführten Familienergänzungszuschläge gehen wird, möchte das Finanzministerium die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 11.11.2025 abwarten. 

Für das Jahr 2025 gilt die vorgenannte allgemeine Anpassungszusage.

Es ist erfreulich, dass unsere langjährigen Forderungen in Sachen Besoldung zumindest ein Stück weit aufgegriffen wurden und das Land wieder eine Gleichbehandlungszusage erteilt. Wir erwarten jetzt konstruktive Gespräche über eine sachgerechte Lösung des Besoldungskonflikts. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie, wie gewohnt, auf dem Laufenden halten.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Christine Schmehl    

Dr. Frank Engellandt

Verbandsvorsitzende

Vorstand für Besoldung