Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wir Ihnen in den letzten Monaten berichtet hatten, schließen sich allmählich die jahrelangen Lücken in unserer Besoldung. Diese Entwicklung ist hoch erfreulich, auch wenn es derzeit nur um die Differenz zur „roten Linie“ der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation geht. Immerhin bringt auch dieser erste Schritt – der indes nicht den gesamten streitigen Zeitraum seit der Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2007 abdeckt – bereits einen kräftigen Schub nach vorn. Dass die Landesregierung jetzt (endlich!) anpackt und das Problem nicht – wie andere Bundesländer – noch weiter aussitzt, verdient in diesen wirtschaftlich angespannten Zeiten unser Lob.
Der Schleswig-Holsteinische Richterverband wird die vorgelegten Zahlen und Berechnungen für die Jahre 2025 bis 2027 im Einzelnen prüfen, bevor er eine nähere Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren abgibt. Gleichwohl möchten wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits vorab über die geplanten Anpassungen informieren.
So soll es für das Jahr 2025 rückwirkend zu Erhöhungen in der R-Besoldung zwischen 3,26 Prozent (R1) und 4,48 Prozent (R8) kommen. Diese Staffelung erklärt sich aus unterschiedlich hohen vorangegangenen Erhöhungen, die zu einem höheren Anpassungsbedarf bei den oberen Besoldungsgruppen führen.
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Besoldung in allen Gruppen linear um weitere 4,0 Prozent angehoben werden. Ab dem 1. Januar 2027 soll sie um zusätzliche 3,8 Prozent anwachsen. In der Addition der Erhöhungen ergibt sich damit für den Drei-Jahres-Zeitraum eine Steigerung um über 11 Prozent.
Die geplanten Grundgehaltssätze finden Sie in der anliegenden Tabellenübersicht, die wir für Sie aus dem Gesetzentwurf zusammengestellt haben.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie, wie gewohnt, auf dem Laufenden halten und Ihnen in Kürze unsere Stellungnahme übersenden.
Mit besten kollegialen Grüßen
Dr. Christine Schmehl | Dr. Frank Engellandt |
Verbandsvorsitzende | Vorstand für Besoldung |
