Mitteilung der Landesvorsitzenden - Forderungen zur Digitalisierung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

begleiten Sie mich durch einen fiktiven Arbeitstag einer Amtsrichterin im Jahr 2026 irgendwo in Schleswig-Holstein:

  1. Die Amtsrichterin hat für 9.00 Uhr eine Verhandlung in einer Zivilsache anberaumt. Um 8:30 Uhr startet sie ihren Dienstrechner im Büro. Es erscheint die Mitteilung, dass der Acrobat Reader aktualisiert wird, was mehrere Minuten Zeit in Anspruch nimmt.

  2. Im Sitzungssaal um 9:10 Uhr etwas abgehetzt angekommen, stellt die Amtsrichterin fest, dass der dort vorhandene große Bildschirm sich leider nicht aktivieren lässt und die geplante Inaugenscheinnahme sich dadurch mindestens verzögern wird.

  3. Die eilig hinzugerufene örtliche IT-Stelle erkennt ein defektes HDMI-Kabel als Problem. Die Amtsrichterin fragt sich, wie die „Interimsausstattung“, die nun seit mehreren Jahren vorhanden ist, auf die Parteien und das Publikum wirken mag.

  4. Ein Prozessbevollmächtigter teilt mit, er habe morgens einen Schriftsatz per beA übermittelt. Die Amtsrichterin erinnert sich an eine E-Mail, wonach der elektronische Rechtsverkehr seit 5:00 Uhr morgens gestört sei.

  5. In der Mittagspause erfährt sie von den Bemühungen eines Kollegen am Landgericht, den ganzen Vormittag über den Aufbau einer umfangreichen elektronischen Strafakte zu erfassen. Nach einer Stunde hatte er schließlich die Anklage in der Teilakte „Beschlussband“ – einer von 27 Teilakten – gefunden.

  6. Ein Kollege des Amtsgerichts berichtet ihr beim Mittagessen von den elektronisch abzuarbeitenden Anträgen auf Erzwingungshaft. Vor Einführung der E-Akte füllte er ein Papier-Formular in unter einer Minute aus. Jetzt wechselt er von VIS-Justiz zu forumSTAR und wartet. Er will ein Formular aufrufen und wartet. Er füllt dieses aus. Er klickt auf Übergabe und wartet. Er wechselt zu VIS-Justiz und wartet. Er fügt die Mappe zur Stapelsignatur hinzu, weil er immerhin den Signaturvorgang etwas beschleunigen will. Er wechselt zum nächsten Antrag. Nach 20 Anträgen hört er, Signieren sei wegen eines Ausfalls gerade nicht mehr möglich.

  7. Von der Mittagspause zurückgekehrt, freut sich die Amtsrichterin über ihren leeren Aktenbock. Auch in der E-Akte sind keine Eingänge. Die Freude währt kurz. Die Geschäftsstellenmitarbeiterin erinnert an den Ausfall des elektronischen Rechtsverkehrs und der Signaturkomponente, sodass auch keine Papiereingänge gescannt werden konnten.

  8. Die Amtsrichterin telefoniert mit einer befreundeten Staatsanwältin, die von 45.000 Verfahren berichtet, die bei den Staatsanwaltschaften noch auf Eintragung in der elektronischen Akte warten.

Wenn Sie derzeit in der Justiz tätig sind, könnte Ihnen manches davon bekannt vorkommen...

Mit den elektronischen Arbeitsmitteln sind zweifellos auch Vorteile verbunden, die sich insbesondere aus der Möglichkeit eines jederzeitigen Zugriffs ergeben, ein stabiles Netzwerk einmal vorausgesetzt. Gleichwohl zeigen die letzten Jahre, dass die Digitalisierung in der Praxis vielgestaltige Probleme mit sich bringt, die leider derzeit nicht gelöst sind. Mögen Ausfälle oder Schwierigkeiten zunächst als „Kinderkrankheiten“ erscheinen, sind sie doch weithin Alltag und betreffen mittlerweile fast alle Beschäftigten in allen Dienstgruppen.

Unser Bundesverband, der Deutsche Richterbund, der über 18.500 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertritt, hat hierzu für die jüngste Ausgabe der Deutschen Richterzeitung durch eine Umfrage bei uns Mitgliedsverbänden zahlreiche Vorkommnisse aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengetragen und zeichnet ein eindrückliches Bild (DRiZ 2026, 290-293). Dass die Probleme landauf, landab ganz ähnliche sind, darf allerdings nicht dazu führen, diese als gegeben hinzunehmen.

Bezogen auf die Digitalisierung der Justiz stellt der Schleswig-Holsteinische Richterverband die nachfolgenden Forderungen an die Politik auf, die bewusst nicht abschließend gehalten sind. Die elektronischen Systeme entwickeln sich zügig und können so stets neue Probleme aufwerfen. An geeigneter Stelle nennen wir Beispiele, ohne dass damit eine Priorisierung verbunden ist.

• Performance

Das System muss zu jeder Zeit – nicht nur außerhalb der Kernarbeitszeiten – zügig auf Eingaben reagieren. Erzwungenes Warten nach Klicks verschwendet Arbeitszeit und sorgt für Frustration bei den Anwendern. Dadurch verringert sich die Arbeitszufriedenheit eklatant.

• Kapazität

Das System muss Akten jeglichen Umfangs verarbeiten können. Vermeintlich „große“ Akten dürfen das System nicht an seine Grenzen bringen. Aktenversand und Akteneinsicht sind unverzichtbare Bestandteile einer elektronischen Akte, die unabhängig von der Datenmenge funktionieren müssen.

• Stabilität

Das System muss zu jeder Zeit möglichst ausfallsicher bereitstehen. Ein Ausfall zentraler Komponenten, beispielsweise die Signaturen betreffend, steht dabei einem Komplettausfall gleich. Die Justiz braucht außerdem als Teil der kritischen Infrastruktur einen „Black Out-Plan“, für den Fall, dass es zu länger andauernden Stromausfällen kommt.

• Automatisierung

Standardtätigkeiten – vergleichbar dem Paginieren – sollten automatisiert oder durch Vorarbeiten der Programme unterstützt werden.

Beispiel: Ohne sinnvolle Bezeichnung der Dokumente kann eine elektronische Akte kaum, eine umfangreiche elektronische Akte nahezu gar nicht bearbeitet werden. Die Erzeugung der Bezeichnung (Metadatenpflege) bindet enorme Kapazitäten auf den Geschäftsstellen oder wird – schlimmstenfalls – nur unzureichend umgesetzt. Das Programm sollte anhand des Dokumenteninhalts Vorschläge machen.

Beispiel: Der elektronische Aktendeckel sollte sich automatisch füllen, damit der aktuelle Verfahrensstatus schnell und zutreffend erfasst werden kann. Zurzeit muss dieser händisch vom Fachverfahren übertragen werden.

• Arbeitserleichterung

Ziel jeglicher Digitalisierungsmaßnahmen sollte eine Arbeitserleichterung sein. Jede gewonnene Minute kann die Justiz sodann auf ihre Kernaufgaben verwenden und nicht auf das Klicken und Tippen am Computer.

Beispiel: Die elektronische Akte muss zügig und zielgenau durchsuchbar sein. Aktuell lässt sich innerhalb von Teilakten nach Stichworten suchen. Bereits eine Suche über Teilakten hinweg scheitert, weil die „Volltextsuche“ der gesamten Akte nur unverständliche Ergebnisse liefert, die nutzlos sind. Perspektivisch sollten auch Anfragen an die Akte möglich sein („Stelle alle Anträge des Klägers zusammen“; „Wo befinden sich Aussagen des Zeugen X?“).

Beispiel:Fachverfahren und elektronische Akte sollten nahtlos aufeinander abgestimmt sein. Es sollte beispielsweise in einem Zuge möglich sein, aus dem Fachverfahren heraus ein Dokument zu übergeben, zu signieren und sodann weiterzuleiten (wie ein „Multifunktionsbutton“) und nicht jeden dieser Schritte einzeln anzustoßen.

Beispiel (über die E-Akte hinausgehend): Die Anmeldedaten sollten vereinheitlicht oder reduziert werden. Ziel muss eine einmalige Anmeldung sein (Single Sign-On). Für die ordentliche Gerichtsbarkeit benötigt eine Richterin oder Richter aktuell vier Logindaten (Windows, forumSTAR, prime Web, demnächst KoPers.Digital), die zudem teilweise auch hinsichtlich des Nutzernamens abweichen und deren Passwörter nach unterschiedlich langer Zeit ablaufen.

• Unterstützung

Das Beheben von technischen Problemen ist keine richterliche Tätigkeit. Störungen, insbesondere während Sitzungen, müssen zügig und vor Ort von einem technischen Support behoben werden. Diese Unterstützung darf nicht zeitlich beschränkt sein. Auch außerhalb von Kernarbeitszeiten wird verhandelt und muss der Bereitschaftsdienst arbeitsfähig sein.

 


 

Wir erkennen an, dass die aufgeworfenen Probleme vielfältige Ursachen haben und ihre Behebung die Einbeziehung einer Vielzahl von Akteuren erfordert, die zudem nicht ausschließlich in Schleswig-Holstein sitzen. Dieser Umstand darf indes nicht Endpunkt einer Problemanalyse sein, sondern muss alle Beteiligten umso mehr anspornen, für entsprechende Lösungen zu sorgen. Dafür werden wir uns weiter in aller Deutlichkeit einsetzen.

Die Funktionsfähigkeit der Justiz hängt heutzutage nicht unwesentlich auch von ihrer technischen Ausstattung ab. Ist diese unzureichend, so kann die Justiz ihre Aufgaben nicht in gebotener Weise erfüllen. An dieser Stelle zu sparen, schwächt den Rechtsstaat, der ohnehin bereits unter Druck geraten ist. Rechtsstaatlichkeit hat ihren Preis – der Preis für eine dauerhaft unzureichende Digitalisierung der Justiz wäre indes ungleich höher.

Mit herzlichen Grüßen 

Christine Schmehl