Gemeinsame Pressemitteilung 2010

Richterlicher Bereitschaftsdienst neu organisiert

LANDESRICHTERVERBAND UND NEUE RICHTERVEREINIGUNG FORDERN: ARBEITSMEHRUNG MUSS ZU STELLENMEHRUNG FÜHREN!

Offener Brief der Verbände an Justizminister Emil Schmalfuß

Die schleswig-holsteinische Richterschaft fordert in einem offenen Brief an Justizminister Emil Schmalfuß zusätzliche Stellen als Ausgleich für den richterlichen Bereitschaftsdienst. Ab Januar 2011 wird der Bereitschaftsdienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Schleswig-Holsteins vollkommen neu organisiert. Damit trägt die Justiz den immer weiter erhöhten Anforderungen Rechnung, die vor allem das Bundesverfassungsgericht an einen professionellen und effektiven Bereitschaftsdienst stellt. Die Berufsverbände sind sich einig: „Der Rechtsstaat schützt die Grundrechte auch nach Feierabend. Das ist gut so. Mit der Neuordnung des Bereitschaftsdienstes muss aber endlich die damit verbundene Mehrbelastung angemessen ausgeglichen werden.“ Für den Vorsitzenden des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Wilfried Kellermann, ist der jetzige Zustand unhaltbar: „Eine Stunde hat 60 Minuten. Der Bereitschaftsdienst muss, wie von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgegeben, endlich voll als Arbeitszeit angerechnet werden - statt wie bisher mit 7,5 Minuten pro geleisteter Stunde.“ Die derzeitige Praxis ist aus Sicht der Verbände rechtlich nicht haltbar. Um die Belastung des Bereitschafts-dienstes auszugleichen, sind nach Berechnungen der Verbände sowohl bei der Richterschaft als auch bei den Staatsanwaltschaften jeweils mindestens 14 zusätzliche Planstellen erforderlich. Nur so kann der Justizgewährleistungsanspruch erfüllt werden. Wer das nicht anerkennen will, sollte offen aussprechen, dass er Einschnitte im Rechtsschutz befürwortet. Der Erste Sprecher der Neuen Richtervereinigung, Hartmut Schneider: „Das ist nur die Spitze des Eisbergs der personellen Unterbesetzung. Schon jetzt ist die Situation mancherorts unerträglich. Ohne neue Stellen wird sich die Dauer der Verfahren insgesamt ganz erheblich verlängern. Das trifft die Bürgerinnen und Bürger des Landes und die schleswig-holsteinische Wirtschaft. Dem Land drohen zudem Schadensersatzprozesse“. Für die Berufsverbände steht fest: „Bei der Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften geht es um nichts anderes als um das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Wir fordern den Justizminister und den Haushaltsgesetzgeber zum unverzüglichen Handeln auf!“