Pressemitteilung 08-IX

Richter und Staatsanwälte in Norddeutschland einheitlich besolden!Die Berufsverbände der Richter und Staatsanwälte Norddeutschlands schlagen Alarm. Sie wenden sich gegen die negativen Auswirkungen der Föderalismusreform für die Justiz. In ihrer heutigen gemeinsamen Erklärung appellieren die Berufsorganisationen der fünf deutschen Küstenländer eindringlich an die Politik. Die Vorsitzenden der Bremischen und Hamburgischen Richtervereine, Karin Goldmann und Gerhard Schaberg sowie die Vorsitzenden der Landesrichterverbände Mecklenburg-Vorpommerns, Peter Häfner, Niedersachsens, Andreas Kreuzer, und Schleswig-Holsteins, Dr. Wilfried Kellermann, erklären dazu:

”Die Arbeitsbedingungen in der Justiz entwickeln sich zu einem Flickenteppich. Das zeigt sich am stärksten bei der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten. Hier führt die Gesetzgebungsbefugnis der Länder zu einem fatalen Auseinanderdriften. Jedes Bundesland geht in der Bezahlung seiner Bediensteten inzwischen seinen eigenen Weg, meist getrieben von kurzsichtigen und unausgereiften Einsparideen. Die Folgen schlagen bereits massiv auf Anzahl und Qualität von Nachwuchsbewerbern durch. Jeder Berufseinsteiger stellt unter anderem die Gehaltsfrage. Das ist bei Juristen nicht anders. Hochqualifizierte Absolventen können sich ihren Arbeitsplatz aussuchen. Sie gehen nicht in die Bundesländer, die am wenigsten bezahlen. Nur die fachlich ”zweite Wahl” gibt sich damit zufrieden. Infolgedessen werden wir binnen weniger Jahre deutliche Qualitätsunterschiede bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vorfinden. Hierunter werden Bürger und Rechtsstaat leiden. Eine so hohe berufliche Verantwortung darf nur fachlich herausragenden Richtern und Staatsanwälten übertragen werden, nicht dem Durchschnittsjuristen. Wir begrüßen, dass auch die Bundesministerin der Justiz, Frau Brigitte Zypries, die gefährliche Entwicklung erkannt hat und inzwischen ebenfalls versucht, gegen die ”fatale Zersplitterung der Besoldung” anzukämpfen. Wenn die Justiz leistungsfähig bleiben soll, muss sie an allen Standorten angemessene Arbeitsbedingungen vorfinden und darf nicht auseinandergetrieben werden. Für die Richter und Staatsanwälte Norddeutschlands fordern wir daher die Rückkehr zu einer einheitlichen Besoldung. Die aufgetretenen Verwerfungen zwischen den Ländern und im Verhältnis zum Bund müssen beseitigt werden. Besoldungsklagen, die inzwischen zahlreich bei den Verwaltungsgerichten der Länder liegen, müssen beigelegt werden. Es darf nicht sein, dass Richter und Staatsanwälte das eigene Land vor Gericht ziehen müssen, um sich gegen Gehaltskürzungen zu wehren. Das richtet erheblichen Schaden auch am Staatsverständnis an. Wir stellen an die Gesetzgeber unserer Länder die Forderung nach einer Besoldungsordnung mit den folgenden Eckpunkten:

1. Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten ist umgehend auf ein amtsangemessenes Niveau zu heben und sodann ohne Unterschied im Bund wie in den Ländern zugewähren.

2. Einzubeziehen ist dabei die teils abgeschaffte bzw. gekürzte Sonderzuwendung (sog. ”Weihnachtsgeld”), die in Höhe von 60% eines Monatsgehaltes gezahlt undauf die 12 Monatszahlungen umgelegt wird.

3. Kinderreiche Bedienstete sind zu stärken. Das rechtskräftig festgestellte verfassungswidrige Defizit (ab dem dritten Kind) ist zu beseitigen.

4. Es bleibt bei der gemeinsamen R-Besoldung für Richter wie für Staatsanwälte.