Pressemitteilung 10-II

Schließung der Justizvollzugsanstalt Flensburg überdenken!Der Richterverband Schleswig-Holstein stellt sich hinter die Forderung des Präsidenten des Landgerichts Flensburg und des Flensburger Richtervereins, die Justizvollzugsanstalt Flensburg weiter zu betreiben. Die JVA zu schließen, erschwert wichtige Ziele des Strafvollzugs im nördlichen Landesteilund rechnet sich nicht. „Wir verstellen uns nicht fiskalischen Zwängen“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende Volker Brandt heute.„Die Repräsentanten der Justiz im nördlichen Landesteil haben aber überzeugend aufgezeigt: Die Folgekosten einer Schließung wären weit höher als geplant. Die jüngst abgeschlossene Gebäuderenovierung liefe leer, der Fortbetrieb bleibt die günstigste Nutzung. Planstellen würden im Wesentlichen nur verlagert. Der personelle und sachliche Aufwand für Gefangenentransporte und –vorführungen bei Gericht nähme sogar sprunghaft zu. Dies insbesondere erschwerte die Arbeit der Justiz erheblich. Bisher ist politischer Konsens: Die Schleswig-Holsteinische Strafjustiz muss weiter zügig und unbehindert arbeiten können. Dies ist unverzichtbare Grundlage für die Sicherheit im Land. Zudem dient ein heimatnaher Strafvollzug mit engen Besuchskontakten der Resozialisierung von Straftätern wie dem Sicherheitsinteresse der Gesellschaft. Der Richterverband appelliert deshalb an die Landesregierung, die vom Flensburger Landgerichtspräsidenten aufgezeigten Sachgründe für den Fortbestand der JVA zu berücksichtigen.“