Pressemitteilung 11-II

Besoldungsreform überfällig!Beamte und Richter des Bundes erhalten ab 2012 ein verdoppeltes Weihnachtsgeld. Die jährliche Sonderzuwendung wird von 30% auf 60% eines Monatsgehalts angehoben, was zu einer zusätzlichen Besoldungserhöhung von knapp 2,5% führt. Die Bediensteten in den Ländern gehen dagegen leer aus.

„Wie weit will die Politik die Gehälter im Öffentlichen Dienst noch auseinanderziehen?“, äußerte der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Wilfried Kellermann, heute vor der Presse in Kiel. „Wenn es so weitergeht, zahlen der Bund und die reichen Länder in 20 - 30 Jahren das Doppelte der schleswig-holsteinischen Gehälter. Seit der unseligen Föderalismusreform 2006 haben sich in nur 5 Jahren bei den Einstiegsgehältern von Richtern und Staatsanwälten deutschlandweit Spannen von bis zu 20 % zwischen arm und reich entwickelt. Es herrscht Alarm. Bund und Länder müssen dringend die Gehaltsschere schließen und zu einer gemeinsamen Besoldungsordnung zurückfinden. Sonst wird Deutschland für seine Bediensteten unumkehrbar zu einem Zweiklassenland, in dem Schleswig-Holstein auf der Verliererseite steht. Was sollen unsere Kolleginnen und Kollegen empfinden, wenn der Bund mit der Weihnachtsgelderhöhung einen Gehaltsbestandteil verdoppelt, der hierzulande längst abgeschafft ist? Es bleibt nur der Schluss, dass die gleiche Tätigkeit in unserem Land eben erheblich weniger wert ist: für die Motivation der Beschäftigten und für die Nachwuchsgewinnung ist das ein Desaster, das letztlich der Bürger ausbaden muss. Gerade Schleswig-Holstein braucht deshalb dringend eine Umkehr, sonst verlieren wir endgültig den Anschluss.“