Pressemitteilung 17-II

Koalitionsvertrag: Gute Perspektiven für die Justiz! Am vergangenen Freitag haben CDU, Bündnisgrüne und FDP ihren Vertrag für eine beabsichtigte Regierungskoalition vorgestellt. Die darin zur Justiz getroffenen Vereinbarungen sind beim Landesverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf breite Zustimmung gestoßen.

„Es ist hocherfreulich, dass der Vertrag die elementare Bedeutung der Justiz für unser Gemeinwesen in den Mittelpunkt stellt“, erklärte der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Wilfried Kellermann, vor der Presse in Kiel. „Die getroffenen Vereinbarungen bieten eine gute Grundlage, um die Justiz zu konsolidieren. Es wird klar erkannt, dass die personelle und sachliche Ausstattung der Justiz „in allen Bereichen überprüft und nachgesteuert“ werden muss. Auch das von uns immer wieder monierte Personaldefizit bei der Staatsanwaltschaft wird ausdrücklich anerkannt.

Neben Ausstattungsverbesserungen sollen auch strukturelle Maßnahmen zur Effektivierung der Arbeitsabläufe durch Technisierung (IT) und durch Entlastung der Richter und Staatsanwälte von zeitfressenden Begleitarbeiten (Richterassistenz) treten. Damit greift der Koalitionsvertrag wichtige Forderungen auf, die der Richterverband immer wieder vorgebracht hat, zuletzt aufgrund einer landesweiten Befragung aller Kolleginnen und Kollegen. Dass endlich auch ein geregelter Personalaustausch zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt werden soll, erfüllt eine unserer ältesten Forderungen und wird die Strafjustiz nachhaltig beleben. Richtig sind darüber hinaus die Grundansätze zur Nachwuchsgewinnung mit der dringend nötigen Überprüfung des Besoldungssystems. Insgesamt können wir dem Vertragswerk nur eine erfolgreiche Umsetzung wünschen.“