Pressemitteilung 17-III

Der Justiz fehlen über 400 Bedienstete! Wie die Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage eingeräumt hat, fehlen in Schleswig-Holstein aktuell 421 Justizkräfte, um eine Personalausstattung zu erreichen, die den Vorgaben des geltenden Berechnungssystems (Pebb§y) entspricht. Dieser Bedarf ergibt sich in der Summe für die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die anderen Fachgerichtsbarkeiten sind nach den Berechnungen des Justizministeriums demgegenüber zu 100% mit Personal ausgestattet.

„Die Zahlen belegen ein weiteres Mal die gewaltigen Personalprobleme, vor denen unsere Justiz seit langem steht“, erklärte heute der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Wilfried Kellermann, vor der Presse in Kiel. „Selbst wenn man die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit ihrer aktuellen Flut an Asylverfahren vollständig ausblenden würde, bliebe für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften noch ein Fehl von mindestens 300 Kräften, davon 65 Richter und Staatsanwälte sowie über 160 Servicekräfte. So kann die Justiz nicht funktionieren. Wir kämpfen mit einem strukturellen Personalmangel in allen Diensten der Justiz, vor allem im Bereich der Geschäftsstellen. Es müssen jetzt im Zuge der Haushaltsaufstellung dringend die Weichen für eine Mangelbeseitigung gestellt werden. Ohne eine funktionsfähige Justiz kann es keinen funktionsfähigen Rechtsstaat geben. Wir fordern die Landesregierung und alle Abgeordneten auf, ihre Verantwortung für die Justiz wahrzunehmen!“