Pressemitteilung 21-III

Besoldung: Flickschusterei hilft nicht weiter!

Heute hat die Landesregierung ihre Vorschläge zu strukturellen Änderungen der Beamtenbesoldung präsentiert. Dazu erklärte die Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes Dr. Christine Schmehl:

„Die Vorschläge enthalten lediglich punktuelle Verbesserungen, insbesondere für kinderreiche Beamtenfamilien. Sie sind eine unzureichende Antwort auf die vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 und vom OVG Schleswig im März 2021 erhobenen Beanstandungen. Der Entwurf zielt im Kern darauf ab, den verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestabstand der Beamtenbesoldung zur Grundsicherung durch bedarfsabhängige Zuschläge herzustellen. Die Zuschläge werden nur bis zu einer niedrigen Einkommensgrenze des Ehepartners gezahlt. Die Besoldung wird dadurch intransparent und es werden Fehlanreize gesetzt.

Wir vermissen ein schlüssiges Gesamtkonzept, welches angemessene Tabellengehälter für die Fach- und Führungskräfte des Landes beinhaltet. Eine attraktive und wettbewerbsfähige, aber auch verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familien- und/oder Ergänzungszuschläge erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl sowie Einkommen des Ehepartners attraktiv und wettbewerbsfähig sein. Zur Vermeidung besoldungsinterner Verwerfungen müssen Grundbesoldung und Familien- und/oder sonstige Zuschläge in einem angemessenen Verhältnis stehen. Diesen Anforderungen wird der Entwurf nicht gerecht. Er ist nicht mehr als eine Scheinlösung und ein besoldungspolitischer Irrweg.

Es ist bedauerlich, dass der Landesregierung auch 15 Jahre nach der Streichung des Weihnachtgeldes und nach wiederholten eindringlichen Mahnungen der Gerichte offenbar die gestalterische Kraft fehlt, endlich eine angemessene und rechtssichere Neuregelung der Besoldung auf den Weg zu bringen.“