Zur personellen Verstärkung der Staatsanwaltschaften
Die Landesregierung hat am 28. Februar 2023 die Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2023 beschlossen. Darin sind 29 zusätzliche Stellen für die Staatsanwaltschaften im Land vorgesehen:
4 Stellen für Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte, 12 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 2 Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, 8 Stellen für Serviceeinheiten, 2 Stellen für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sowie 1 Stelle für einen Informatiker oder eine Informatikerin.
Der Schleswig-Holsteinische Richterverband begrüßt diese deutliche personelle Verstärkung ganz ausdrücklich. Die Staatsanwaltschaften sind seit vielen Jahren personell deutlich unterausgestattet und dementsprechend hoch belastetet. Die Kolleginnen und Kollegen in den Staatsanwaltschaften des Landes leiden hierunter ebenso wie letztlich auch die Effektivität der Strafverfolgung. Die Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Christine Schmehl, erklärt hierzu:
„Der Schleswig-Holsteinische Richterverband hat immer wieder sowohl in Gesprächen mit den Verantwortlichen als auch öffentlich auf die Personalnot hingewiesen. Die nunmehr beschlossenen zusätzlichen Stellen für die Staatsanwaltschaft sind ein ganz wichtiges Signal, dass dies durch die Politik anerkannt wird und auch in haushaltspolitisch bewegten Zeiten substantiell Abhilfe geschaffen werden soll.“