Pressemitteilung 23-II

„Verklagt mich doch!“

Finanzministerin Monika Heinold hat in Sachen Besoldung jetzt die ganz harte Linie eingeschlagen. Die seit 15 Jahren geltende und alljährlich wiederholte Zusage ihres Hauses, betroffene Landesbedienstete gleich zu behandeln, gilt ab dem Haushaltjahr 2022 nicht mehr.

Bislang hatte das Land mit Blick auf die anhängigen gerichtlichen Verfahren zur Besoldung allen Beamten Gleichbehandlung zugesagt für den Fall, dass Klagen erfolgreich sind und die Verfassungswidrigkeit der Besoldung festgestellt wird. Nun soll es anders sein.

Hierzu erklärte die Landesvorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes Dr. Christine Schmehl: „Durch die gezielte Abkehr der Landesregierung von ihrer bisherigen Zusage müssen auch Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihren Dienstherrn nunmehr einzeln verklagen, wenn sie ihre Rechte in Sachen Besoldung sichern wollen. Das erschüttert viele Kolleginnen und Kollegen zutiefst in ihrem Rechtsempfinden. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller betroffenen Landesbediensteten.“