Mitteilung der Landesvorsitzenden

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Europäische Kommission hat wieder ihren jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht veröffentlicht.

In dem Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland wird ausdrücklich festgehalten, dass die Höhe der Richterbesoldung in Deutschland nach wie vor ein Problem darstellt, weil sie im Unionsvergleich so niedrig ist. Die Kommission empfiehlt Deutschland deshalb, „Maßnahmen zu treffen, um eine angemessene Besoldung der Richter und Staatsanwälte zu gewährleisten und dabei europäische Standards für die Besoldung in der Justiz zu berücksichtigen“.

Der Schleswig-Holsteinische Richterverband und sein Bundesverband, der Deutsche Richterbund (DRB), fordern schon seit langem von der Politik eine Neuordnung der R-Besoldung und werden das auch weiterhin mit Nachdruck und Rückenwind aus Brüssel tun.

Es ist in keiner Weise begründbar und auch nicht hinnehmbar, dass die Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland zu den niedrigsten in der Europäischen Union gehört.

Um die Justiz und damit auch den Rechtsstaat auszuhöhlen, bedarf es nicht zwingend gesetzgeberischer Maßnahmen wie in Ungarn oder Polen. Die Justiz wird auch geschwächt, wenn man ihr die notwendigen finanziellen Mittel verweigert. Deshalb werden wir auch in Zukunft eindringlich auf die Bedeutung von Besoldung, Ausstattung und Nachwuchsgewinnung für eine funktionsfähige Justiz hinweisen und bestehende Missstände anprangern.

Den Bericht und die einzelnen Länderkapitel können Sie auf der Website der Kommission herunterladen: https://commission.europa.eu/publications/2024-rule-law-report-communication-and-country-chapters_en?prefLang=de

Der Deutsche Richterbund hat eine Pressemeldung zu dem Bericht veröffentlicht, die wir hier zu Ihrer Information angehängt haben.

Mit besten kollegialen Grüßen

Dr. Christine Schmehl