Strafverfolgung: Staatsanwaltschaften mit dem Rücken zur Wand!
Der allgemein vorherrschende Eindruck ist nicht unberechtigt: Mögliche Straftaten werden nicht so konsequent ermittelt und verfolgt, wie es die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten. Diese Bilanz, die das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat erschüttert, trifft leider auch auf Schleswig-Holstein zu. Wachsende Verfahrensdauern belegen, dass sich die Aufklärung und Bestrafung von Straftaten verlangsamt. Zugleich werden vermehrt Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaften stehen mit dem Rücken zur Wand; sie sind personell ausgezehrt. Drei Beamte müssen die Aufgaben von mindestens Vieren erledigen, weil ein gutes Viertel des benötigten Personals dauerhaft fehlt.
„Die Situation ist nicht hinnehmbar“, erklärt die Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Berufsverbandes der Richter und Staatsanwälte, Dr. Christine Schmehl. „Selbst nach den offiziellen Berechnungen des Justizministeriums, die auf einem längst veralteten Personalschlüssel beruhen, fehlen in unserem Bundesland mehr als 50 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die fatalen Folgen, die daraus für unser Gemeinwesen resultieren, liegen auf der Hand. Gemessen an der Personallage der Staatsanwaltschaften ist Schleswig-Holstein nur noch ein Dreiviertel-Rechtsstaat. Darauf haben wir bereits in der Vergangenheit deutlich hingewiesen. Die Strafverfolgung ist Kernaufgabe des Rechtsstaates. Wenn die Landesregierung jetzt nicht massiv gegensteuert, übersieht sie ein hell blinkendes Alarmlicht!“