Justiz rückt in den Fokus
In Schleswig-Holstein beleuchtet die Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion zur Lage der Justiz, vor welch drängenden Problemen unsere Landesjustiz steht (Landtagsdrucksache 20/3276). Die Justizministerin verweist dagegen in der Presse auf die ihrer Ansicht nach gegebenen Möglichkeiten, Gerichtsverfahren zu verkürzen. Und auf der Bundesebene kommt mit einer Neuauflage des Rechtsstaatspakts endlich Bewegung in die bedrückenden Ausstattungsprobleme, vor allem der Strafjustiz. Die zeitgleichen Vorgänge betreffen letztlich dieselbe, weitreichende Problemlage.
„Es ist verdienstvoll, dass mit Hilfe der umfassenden FDP-Anfrage ein belastbarer öffentlicher Einblick in das Datenmaterial zur Lage der Justiz geschaffen wurde“, erklärte die Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes Dr. Christine Schmehl. „Auch wenn die Aufarbeitung der Antworten noch nicht vollständig abgeschlossen ist, sind die neuralgischen Punkte klar erkennbar:
Die Verfolgung und Aburteilung von Straftaten ist und bleibt seit Jahren der herausragende Schwachpunkt, weil mindestens ein Fünftel des nötigen Personals dauerhaft fehlt. Dass die Landesregierung – trotz gegenteiliger Bekenntnisse – hier keine durchgreifende Abhilfe schafft, ist für einen funktionierenden Rechtsstaat nicht zu verantworten. Die Zahl der Verfahren wächst unaufhörlich auf inzwischen fast 200.000 Eingänge jährlich bei den völlig überlasteten Staatsanwaltschaften. Es liegt auf der Hand, dass das nicht gut gehen kann und das Vertrauen in den Rechtsstaat im Nerv trifft.
Ein wirksames Konzept, um das dringend nötige Personal für die verschiedenen Dienstgruppen der Justiz zu gewinnen, ist leider nicht ersichtlich. Zusätzliche finanzielle Anreize werden aus Haushaltsgründen von vornherein ausgeschlossen und eine einzige Stelle zur Werbung von Justiznachwuchs wird erstmals jetzt im Umfang von 50% einer Arbeitskraft eingerichtet. Das wird dem Wettbewerb am Arbeitsmarkt und dem erheblichen Personalbedarf durch wachsende Aufgaben einerseits bei gleichzeitig hohen Altersabgängen andererseits nicht gerecht.
Hinzu treten in den meisten Justizbereichen deutliche Belastungen durch die unbefriedigend funktionierende Digitalisierung, die im Alltag bei weitem noch nicht standfest ist und deren Einführung für den großen, ohnehin kritischen Bereich der Strafverfahren gerade erst anläuft.
Angesichts der Gesamtsituation wirken die Hinweise der Justizministerin auf Möglichkeiten, Gerichtsverfahren zu verkürzen, in den Augen der Kollegenschaft geradezu hilflos. Der angesprochene mögliche Einsatz künstlicher Intelligenz zur Bearbeitung von Verfahrensinhalten steckt noch in den Kinderschuhen, und selbst das nur hinsichtlich ausgesuchter Spezialmaterien, die sich für eine Erprobung eignen. Soweit die Ministerin auf die Vorteile verweist, die eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten durch eine gerichtliche Mediation mit sich bringt, spricht sie ein bereits seit zwanzig Jahren bestehendes Angebot an, das im Gerichtsalltag längst zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Und schließlich bleibt ihr Hinweis darauf, die Strafprozessordnung solle reformiert werden, nicht mehr als ein inhaltlich unkonkreter Wunsch an den dafür zuständigen Bundesgesetzgeber in Berlin.
Näher an der Realität und erfreulich handfest erscheinen dagegen die Pläne der Bundesregierung, zum zweiten Mal seit dem Jahr 2017 einen Pakt für den Rechtsstaat ins Leben zu rufen. Durch eine entsprechende Vereinbarung soll den Ländern ein wirksamer Anstoß zum Anpacken der augenfälligen Ausstattungsprobleme gegeben werden. Der darin erkennbare politische Wille, den Rechtsstaat funktionsfähig zu halten, ist ein wichtiges Signal, um das der Deutsche Richterbund seit Jahren gerungen hat. Mit rund einer halben Milliarde Euro, die als Co-Finanzierung des Bundes in zusätzliche Stellen und in die weitere Digitalisierung der Justiz fließen soll, unterstreicht die Berliner Koalition, wie wichtig ihr ein gut aufgestellter, handlungsfähiger Rechtsstaat ist. Die Länder sind jetzt gefordert, auch ihren Teil des Rechtsstaatspaktszu erfüllen und konkrete Zusagen für neue Stellen in der Justiz zu machen.
Der Schleswig-Holsteinische Richterverband fordert daher unsere Landesregierung und den Landtag auf, den Anstoß aus Berlin aufzunehmen und sich den Problemen in unserem Bundesland zu stellen. Die Justiz muss dringender denn je personell und technisch verstärkt werden. Sie benötigt keine ziellose Debatte über Strukturreformen, sondern Fachkräfte und funktionierende Technik.“
