Amtsgerichte: Reformansatz zu einseitig
Nach monatelangen Vorbereitungen, über die die Beschäftigten weitgehend im Unklaren gelassen wurden, hat heute das Justizministerium erste Informationen zu der angekündigten Amtsgerichtsstrukturreform bekanntgegeben.
Danach soll mit Blick auf die Gebäudesituation ein Amtsgericht langfristig geschlossen werden. Weitere zwei oder drei Amtsgerichte sollen in andere Liegenschaften verlegt werden.
„Für eine nähere inhaltliche Bewertung der einzelnen geplanten Maßnahmen ist es heute noch zu früh“, erklärte die Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Christine Schmehl. „Festgehalten werden muss aber schon jetzt, dass die bisherigen Planungen an den Beschäftigten vorbei stattgefunden haben. Hier wäre mehr Transparenz angebracht gewesen.
Die Planungen standen zudem unter der politischen Vorgabe, ,erforderliche Einsparbeiträge‘ zu erbringen und zwar in erster Linie durch Einsparungen bei den Gebäudekosten. Zu keiner Zeit wurde transparent gemacht, in welcher Höhe der Landeshaushalt zu welchem Zeitpunkt hinsichtlich der Justizausgaben entlastet werden solle. Damit wurde zu einem Marsch ohne eindeutiges Ziel aufgerufen, was die Beschäftigten verunsichert hat.
Darüber hinaus bleibt unverständlich, warum die Justiz primär nach Kassenlage ausgestaltet werden soll. Natürlich muss überall sparsam gewirtschaftet werden. Aber die Justiz ist und bleibt ein Kernbereich des Rechtsstaates. Sie muss zu jeder Zeit personell und sachlich so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben stets uneingeschränkt erfüllen kann. Richtig wäre es daher, die Kostenseite mit der Funktionalität Hand in Hand zu betrachten.
Das hätte eine umfassende sachbezogene Analyse erfordert, die hier weitgehend ausgeklammert wurde. Die Justiz besteht nicht nur aus Amtsgerichten, sondern aus vielen weiteren Dienststellen mit unterschiedlichen Aufgaben. Eine sachbezogene Gesamtbetrachtung, mit dem naheliegenden Ziel, mögliche Synergien bei Personal, bei Gebäuden und bei Verfahren zu ermitteln und abzuschöpfen, war politisch nicht erwünscht und angesichts der Zeitvorgabe von nur wenigen Monaten von vornherein ausgeschlossen. Darunter leidet das gesamte Reformvorhaben, worauf wir immer wieder hingewiesen haben.
Und selbst hinsichtlich der baulichen Situation bleiben viele Fragen unbeantwortet. Wie der unstreitig seit langem bestehende Sanierungsstau bei den meisten Gebäuden aller Gerichte und auch der Staatsanwaltschaften im Land – über einige besonders sanierungsbedürftige Amtsgerichte hinaus – insgesamt gelöst werden soll, ist unklar und bleibt weiter ausgespart. Damit wird eine Lösung dieses Problems weiter in die Zukunft verschoben. Von einem großen Wurf sind die jetzt vorgestellten Überlegungen daher weit entfernt. Das war angesichts der einseitigen politischen Vorgaben abzusehen.“
