Justizhaushalt: Schleswig-Holstein ist Schlusslicht in Deutschland
Das ifo Institut hat im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung eine umfassende Studie zu den Ausgaben für die Justiz erstellt. Im nationalen Vergleich belegt Schleswig-Holstein danach gleich in mehrfacher Hinsicht den letzten Platz unter allen Bundesländern. Das gilt bezogen auf das Jahr 2023 sowohl für die Ausgaben in Euro pro Kopf als auch – unter Berücksichtigung der Justizeinnahmen – für den Anteil der Justizausgaben am Landeshaushalt. Die Pro-Kopf-Ausgaben liegen gerade einmal bei 176 Euro im Jahr und der bereinigte Anteil am Gesamthaushalt beträgt 1,4 %.
„Diese Zahlen bestätigen eindrucksvoll, was wir immer wieder hervorheben,“ erklärte die Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes Dr. Christine Schmehl: „Die Justiz in Schleswig-Holstein ist erheblich unterfinanziert. Wenn der Haushaltsgesetzgeber von 100 Euro Ausgaben gerade einmal 1,40 Euro für die Justiz vorsieht, so spricht das Bände.
Die Untersuchung beleuchtet das politische Grundproblem: Der Gesetzgeber ist ersichtlich nicht bereit, für die Justiz ausreichend einzutreten. Das zeigt sich in allen Bereichen vom Personal über die IT-Ausstattung bis hin zu den Justizgebäuden. Die Unzulänglichkeiten beeinträchtigen die Strafverfolgung und treffen am Ende die Bürgerinnen und Bürger, die viel zu lange auf die Gewährung von Rechtsschutz warten müssen.
Die Justiz braucht keine Lippenbekenntnisse zu ihrer Bedeutung und erst recht keine Einspar-Appelle. Sie benötigt schlicht die notwendigen Mittel, um ihre Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen zu können. Der Haushaltsgesetzgeber in Schleswig-Holstein muss hier dringend andere Prioritäten setzen. Bei den Justizausgaben dürfen wir nicht das Schlusslicht bleiben!“
