Pressemitteilung 25-IV

Verwaltungsgericht Schleswig: Besoldung der Beamten und Richter ist verfassungswidrig

Die 12. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat heute anhand von 16 Verfahren aus den meisten betroffenen Gruppen über die Beamtenbesoldung des Jahres 2022 verhandelt. Dabei hat das Gericht deutlich gemacht, dass in allen verhandelten Fällen, angefangen vom Justizwachtmeister der Gruppe A 6 bis hin zum Gerichtspräsidenten der Gruppe R 5, eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegt. Deshalb muss das Verfahren insgesamt ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden. In den Besoldungsgruppen von A 6 bis A 11 sei nicht einmal der erforderliche Mindestabstand zur Grundsicherung eingehalten. In den darüber liegenden Gruppen sei der erforderliche Abstand innerhalb des Besoldungsgefüges nicht gewahrt.

„Die Kammer hat in sehr klaren Worten bestätigt, was der Schleswig-Holsteinische Richterverband seit vielen Jahren kritisiert“, erklärte das für Besoldung zuständige Mitglied des Vorstandes Dr. Frank Engellandt vor der Presse in Schleswig.

 „Der Gesetzgeber hat sich seit langem bei der Bezahlung der Beamten und Richter nur noch nach unten auf das Mindestmaß bezogen, das die Verfassung gebietet. Jetzt steht fest, dass er dabei die rote Linie überschritten hat. Das verwundert uns nicht. Wer immer mit vollem Risiko am Wind segelt, bringt sein Schiff irgendwann zum Kentern.

Wir erwarten jetzt als ersten Schritt, dass die Finanzministerin zu der langjährigen guten Praxis zurückkehrt, den Bediensteten auch ohne eine persönliche Klage eine Gleichbehandlung nach endgültigem Abschluss der Verfahren zu garantieren. Als zweiten Schritt fordern wir die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Vertretungen eine tragfähige neue Besoldungsstruktur zu erarbeiten. Ein Weiter-So mit unzähligen endlosen Gerichtsverfahren darf es nicht geben.“