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Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung der Sonderurlaubsverordnung (SUVO)

Der Schleswig-Holsteinische Richterverband bedankt sich für die Anhörung und nimmt zum beabsichtigten Neuerlass der Sonderurlaubsverordnung wie folgt Stellung:

Der Schleswig-Holsteinische Richterverband hält die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen für sinnvoll. Der in Anlehnung an die niedersächsische Regelung in § 12 SUVO vorgesehene Anspruch auf Sonderurlaub zu einer als notwendig anerkannten Begleitung eines Kindes an einer stationären (Reha-)Behandlung erscheint auch im Hinblick auf seine konkrete Ausgestaltung sachgerecht und angemessen. Sinnvoll ist auch die nunmehr in § 8 SUVO ausdrücklich vorgesehene Einbeziehung der Teilnahme an Sitzungen und Tagungen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften in den Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke.

Die in § 20 SUVO für besonders begründete Ausnahmefälle unter Anwendung strenger Maßstäbe vorgesehene Ermächtigung zur Abweichung von den allgemeinen Sonderurlaubstatbestanden wird ebenfalls als zweckmäßig angesehen.