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Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften

Der Schleswig-Holsteinische Richterverband bedankt sich für die Anhörung zu dem aktualisierten Gesetzentwurf vom 26.11.2019 und nimmt zu den im Anschluss an die vorgezogene Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände vorgesehenen Änderungen, wie folgt, Stellung:

Strukturelle Anhebung des Besoldungsniveaus um linear 1% in den Jahren 2021 und 2022 in 2 Schritten zum 1. Juni 2021 um 0,4% und zum 1. Juni 2022 um 0,6%

Wir begrüßen das Entgegenkommen der Landesregierung auf der Zeitachse. Die zuvor noch vorgesehene Anhebung der Besoldung in vier Einzelschritten bis in das Jahr 2024 hinein wäre zu kleinteilig und ohne spürbaren Effekt geblieben. Wie bereits in den Beteiligungsgesprächen verdeutlicht, müssen aus unserer Sicht noch weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Landesbesoldung im Bund-Länder-Vergleich wieder attraktiver und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Auch nach der 1%igen strukturellen Aufwertung der Besoldung und den Zusatzmaßnahmen für Beamte und Richter in den ersten Erfahrungsstufen bleiben insbesondere in den höheren Erfahrungsstufen der Landesbesoldung im Vergleich zur Bundesbesoldung noch Gehaltsunterschiede von bis zu einer Besoldungsgruppe. Dies ist letztlich die Folge der 2007 erfolgten Streichung des Weihnachtsgeldes, die mit den nunmehr vorgesehenen Strukturmaßnahmen nicht ausreichend kompensiert wird. Insofern können die in der Verständigung mit den Gewerkschaften und Verbänden vom 25. November 2019 niedergelegten Punkte nur ein erster Schritt sein. Hier müssen zukünftig noch weitere Schritte erfolgen. Das in der Verständigung unter Ziffer 3 niedergelegte Ziel, dass Schleswig-Holstein seinen Möglichkeiten entsprechend eine sachgerechte Position im Ländervergleich einnimmt, darf kein bloßer Programmsatz bleiben.


Anhebung der Besoldung in den Einstiegsstufen zum 1. Januar 2021 und in 2024

Die gesonderte Erhöhung der Besoldung in den ersten drei bzw. vier Erfahrungsstufen aller Besoldungsgruppen erscheint uns dem Grunde nach sinnvoll. Wir haben in den Beteiligungsgesprächen zur Kenntnis genommen, dass die für die Besoldungsstrukturreform zur Verfügung stehenden Finanzmittel aufgrund einer politischen Entscheidung der Landesregierung gedeckelt sind. Unter dieser Rahmenbedingung erscheint es sachgerecht, eine gewisse Fokussierung bei den Berufseinsteigern vorzunehmen, weil das Land bereits heute in einem sehr intensiven Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte steht. Wir regen an, noch einmal an zu prüfen, ob die vorgesehenen Maßnahmen nicht bereits in einem Schritt zum 1. Januar 2021 vorgenommen werden können. Vor dem Hintergrund des nunmehr bekanntgewordenen Überschusses von 570 Millionen Euro muss eine dahingehende Korrektur der Besoldungsstruktur möglich sein.


Wegfall der Mindestwartefrist für eine Beförderung nach der Probezeit

Die vorgesehene Neuregelung wird begrüßt. Sie ermöglicht eine gezielte Förderung besonders leistungsfähiger Berufseinsteiger sowie von Nachwuchskräften mit hochwertigen Vorerfahrungen.


Besoldungsregelungen im Bereich der Lehrkräfte

Die im Rahmen der Ressortabstimmung eingebrachten Maßnahmen betreffend die Lehrkräfte und die Errichtung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für berufliche Bildung halten wir für sachgerecht.


Weitere Neuregelungen

Im Hinblick auf die weiteren Neuregelungen bestehen keine Bedenken. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf unsere bereits im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung im September 2019 abgegebene Stellungnahme (Nr. 6/2019).


Schlussbewertung

Wir weisen nochmals darauf hin, dass über die obigen Schritte hinaus weitere strukturelle Verbesserungen notwendig sind. Dies gilt sowohl im Hinblick auf das drängende Problem der Nachwuchsgewinnung als auch im Hinblick auf die Motivation der im Landesdienst beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Hiervon ist ganz besonders der höhere Dienst betroffen.