Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verfassungsschutzes im Lande Schleswig-Holstein
Der Schleswig-Holsteinische Richterverband bedankt sich für die Anhörung und merkt Folgendes an:
Soweit in dem Entwurf für die gerichtliche Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Maßnahmen mit richterlicher Anordnung sowie für die Prüfung der Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus Wohnraumüberwachungen ein zusätzlicher Personalaufwandvon etwa einer halben richterlichen Arbeitskraft geschätzt wird, sollte diese Annahme im weiteren Gesetzgebungsverfahren kontinuierlich überprüft und – auch nach einem etwaigen Inkrafttreten des Gesetzes – weiter fortlaufend evaluiert werden.
Hinsichtlich der Mehrbelastung für die Serviceeinheiten der Gerichte fehlt es an einer konkreten Größenordnung. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu lediglich, dass eine „Verstärkung der Serviceeinheiten erforderlich“ sei. Auch hier sollte der zusätzliche Personalaufwand bereits jetzt konkretisiert und fortlaufend überprüft werden.
