Stellungnahme zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP – Lage der Justiz in Schleswig-Holstein
Drucksache 20/3276
Der Schleswig-Holsteinische Richterverband bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Vorbemerkung
Die umfassende Große Anfrage der FDP-Fraktion verdient ebenso Dank wie die ausführliche Beantwortung durch das Justizministerium (abrufbar unter: Drucksache Antwort Große Anfrage). Beides spiegelt wider, dass mit der Justiz in Schleswig-Holstein im Grundsatz verantwortungsvoll umgegangen wird. Der Schleswig-Holsteinische Richterverband begrüßt diese Form des Umgangs.
Im Folgenden wird keine Gesamtbetrachtung der zahlreichen und im Einzelnen sehr unterschiedlichen, abgehandelten Themen vorgenommen. Vielmehr wird der Fokus auf die kritischen Bereiche gelegt, die für den Rechtsstaat, der zwingend eine funktionierende Justiz benötigt, im Vordergrund stehen.
Personalausstattung und Belastung
Hinsichtlich der fünf Gerichtszweige und der Staatsanwaltschaft ergibt sich ein auffallend uneinheitliches Bild.
Der Personaldeckungsgrad (Seite 8) liegt bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit aktuell bei knapp über 100 %. Bei den vier Fachgerichtszweigen schwankt er zwischen deutlich zu niedrigen 90 % in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und teils deutlich höheren Werten in den anderen drei Fachgerichtszweigen. Hier muss nachgesteuert werden, wobei die Verwaltungsgerichtsbarkeit – die zuletzt in erster Instanz beim Verwaltungsgericht sogar nur einen Deckungsgrad von 71,9 % aufwies – im Vordergrund stehen muss. Den Wellenbewegungen der Eingangszahlen im Asylbereich kann nur mit einer längerfristigen mehrjährigen Betrachtung und entsprechenden Durchschnittsansätzen begegnet werden.
Untragbar ist die Situation bei der Staatsanwaltschaft. Sowohl aktuell als auch in der Langfristbetrachtung fehlt bei den Staats- und Amtsanwälten mindestens ein Fünftel des Personals. Dieses Defizit ist keineswegs neu; es besteht bereits seit vielen Jahren. Aktuell verschärft wird der strukturelle Mangel der Personalausstattung durch stark steigende Eingangszahlen und die Verzögerungen durch die Einführung der elektronischen Akte.
Das konstant hohe, chronische Defizit in diesem rechtsstaatlich absolut zentralen Bereich spricht Bände: Es fehlt an dem politischen Willen, die offensichtliche Überforderung der Staatsanwaltschaft zu beenden und für eine wirksame Strafverfolgung Sorge zu tragen, mit allem, was nötig ist.
Der Einwand mangelnder Haushaltsmittel (Seite 18) ist bereits im Grundsatz untauglich. Die Landesregierung und das Parlament haben von Verfassungs wegen für die Mittel einer effektiven Strafverfolgung zu sorgen. Dieses rechtsstaatliche Grundgebot hat Vorrang, auch und besonders für die Haushaltsaufstellung. Ein klares Bekenntnis dazu vermissen wir.
Es kommt hinzu, dass gerade die Strafverfolgung für die Wahrnehmung desRechtsstaats in den Augen der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund steht. In Zeiten wachsender Staatsverdrossenheit gegen strafbares Unrecht nicht konsequent einzuschreiten, sondern Verfahren immer länger liegen zu lassen oder in hoher Zahl einzustellen, verstärkt Vertrauensverluste und beschleunigt ein inneres Abrücken der Bürgerinnen und Bürger von Demokratie und Rechtsstaat.
Strafverfahren der Landgerichte
Auch in den vier Landgerichten, die für die Aburteilung schwerer Kriminalität zuständig sind, ist die Strafverfolgung ersichtlich an ihre Grenzen gekommen. Die insoweit aussagekräftige Zahl der Verhandlungstage der Großen Strafkammern und der Schwurgerichte (Seite 22) ist in den letzten Jahren nach oben geschnellt. Und zeitgleich ist es in Schleswig-Holstein gehäuft zu irregulären Haftentlassungen gekommen, die es bis 2020 nicht gegeben hatte (Seite 25).
In der Gesamtschau mit der Situation der Staatsanwaltschaft ergibt sich – jedenfalls außerhalb des polizeilichen Bereichs – für die Strafverfolgung im Land ein Bild mit erschreckenden Defiziten. Diese Defizite müssen beseitigt werden, weil es für sie keine Rechtfertigung gibt.
Pebb§y
Ursächlich für den beschriebenen Befund ist mittelbar auch die Personalsteuerung durch das Berechnungssystem Pebb§y. Dass die Landesregierung im Grundsatz an einem bundeseinheitlichen System zur Personalberechnung festhält und auch zukünftig festhalten möchte, ist nicht zu beanstanden. Aber die Ausführungen zur gegenwärtigen Tauglichkeit des Systems, sind in unseren Augen der Versuch, die Realität auf den Kopf zu stellen (Seiten 8-11).
Das aktuell angewendete Rechensystem stammt aus dem Jahr 2014 und ist damit heute bereits gut 11 Jahre alt. Schon seit Jahren wird daher eine empirisch fundierte Neuberechnung gefordert, die aber nach dem Beschluss der JuMiKo aus 2024 frühestens im Jahr 2027 begonnen werden soll. Bis zu einer bundesweiten Einigung auf ein neues Zahlenwerk wird die gegenwärtige Berechnung dann also rund 15 Jahre alt sein.
Und trotzdem liest man in der Antwort auf die Große Anfrage (Seite 11), dass bis zu einer Neufestsetzung der Bedarfszahlen die Aufwände zutreffend erfasst würden, weil alle Veränderungen laufend in das alte System eingefügt würden. Es stellt sich die Frage, wozu dann überhaupt eine teure Neuerhebung stattfinden soll. Hier sollen nach unserem Eindruck die Angaben zur Personalausstattung beschönigt werden. Denn es ist bereits seit einigen Jahren bekannt und unstreitig, dass die wichtigsten Zahlen des alten Systems längst nicht mehr mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Dann die These aufzustellen, mit dem gegenwärtigen System sei alles in Ordnung, erscheint befremdlich.
Das Material, das heute die Akten der Gerichte füllt und das für ein einzelnes Verfahren aufgearbeitet werden muss, ist spürbar, in manchen Geschäftsbereichen um ein Mehrfaches, angewachsen. Der Prozessstoff, den die Beteiligten digitalisiert vorlegen, ist im Umfang und in der Häufigkeit der Eingaben erheblich gestiegen. Und dort, wo von Amts wegen ermittelt werden muss, sind regelmäßig Datenträger zu sichern, sachverständig aufzubereiten und inhaltlich in die Verfahren einzuführen. Der Aufwand hat sich vom Pebb§y-Jahr 2014 weit nach oben entfernt.
Nachwuchsgewinnung
Neben der aktuellen Personalausstattung und ihren Zahlenwerten liegt ein weiteres Kernproblem der Justiz, wie im gesamten Öffentlichen Dienst, in der Nachwuchsgewinnung. Wenn in der diesbezüglichen Antwort des Justizministeriums (Seite 49) von einer insoweit „stark zunehmenden Bedeutung“ die Rede ist, der jetzt und zukünftig Rechnung getragen werden müsse, verniedlicht dies die Problemlage.
Die Entwicklung des Arbeitsmarkts mit der Verknappung von Fachkräften ist seit über einem Jahrzehnt absehbar, die demografische Entwicklung innerhalb des Öffentlichen Dienstes noch deutlich länger und präziser. Geschehen ist dagegen so gut wie nichts; an Maßnahmen zum Erhalt eines angemessenen Personalkörpers für die Justiz fehlt es.
Allein zwischen 2018 und 2024 haben sich die Bewerberzahlen im höheren Dienst fast halbiert. (Seiten 43 f.). Und darauf wird jetzt - im Jahr 2025 (!) - reagiert, indem zum 01.07.2025 ein Referat „Nachwuchsgewinnung“ mit einer halben Stelle am Oberlandesgericht eingerichtet wird, das künftig Werbemaßnahmen koordinieren soll (Seite 49).
Auch wenn es daneben bereits kleinere Projekte auf verschiedenen Ebenen gegeben hat, kommt man im Ergebnis an der Feststellung jahrelanger Passivität und eines viel zu geringen Mitteleinsatzes nicht vorbei. Während andere Bundesländer Werbung in den sozialen Medien betreiben, die Berufswelt der Justiz in Imagevideos darstellen und junge Menschen gezielt einladen, hält man in Schleswig-Holstein nach vergleichbaren Bemühungen im höheren Dienst vergeblich Ausschau. Ein Blick auf die vielseitigen und ansprechenden Aktivitäten der Nachbarländer erschließt ein gänzlich anderes Bemühen, Nachwuchs einzuwerben.
Auch die Ausführungen des Justizministeriums zu beabsichtigten Steigerungen der Attraktivität gehen an den Anforderungen des Arbeitsmarkts vorbei. Das besonders kritische und für Viele ausschlaggebende Thema der Bezahlung wird von vornherein abgeblockt, sowohl für die R-Besoldung (Seite 55) als auch für die übrigen Dienste (Seite 64).
Aus unserer Sicht ist es bedauerlich und kritikwürdig, sich einem Perspektivwechsel zu verschließen, der sich arbeitgeberseitig aufdrängen sollte. Auch wenn das Fachressort an die Besoldungs- und Vergütungsordnungen des Landes gebunden ist, muss die wirtschaftliche Attraktivität der angebotenen Arbeitsplätze beobachtet und eingeordnet werden. Das dürfte angesichts der rasanten Einkommensentwicklung auf dem juristischen Arbeitsmarkt besonders auf der Hand liegen.
Ebenso vermissen wir eine Auseinandersetzung mit der sinkenden baulichen Attraktivität der Justizarbeitsplätze. Der fortschreitende Sanierungsstau in vielen überalterten Gebäuden, schleppende, sich lange hinziehende Baumaßnahmen und Büros, die für die Bildschirmarbeit zum Teil nicht geeignet sind, schränken die Attraktivität weiter ein. Überraschende, unzureichend kommunizierte Planungen zu Standortveränderungen kommen als Unsicherheitsfaktor hinzu.
Digitalisierung
Auch die Digitalisierung stellt gegenwärtig kein uneingeschränkt positives Attraktivitätsmerkmal für die Nachwuchsgewinnung oder das Bestandspersonal dar. Es bleibt zu hoffen, dass der Höhepunkt der Belastungen, die für die Beschäftigten im Zuge der Umstellung auf OpenSource-Produkte ein frustrierendes Ausmaß erreicht hatten, zwischenzeitlich überschritten ist.
Gleichwohl hätten in der Antwort des Justizministeriums zum Umsetzungsstand der Digitalisierung (Seiten 95 ff.) die im Praxisbetrieb mit der elektronischen Akte auftretenden Erschwernisse infolge von Fehlern der Software und von Systemausfällen erwähnt und beurteilt werden müssen. Dass die Nutzbarkeit der IT im justiziellen Alltag trotz der hardwareseitig grundsätzlich guten Ausstattung unter immer wiederkehrenden Einschränkungen aus verschiedenen Ursachenbereichen leidet, ist eine Tatsache, die ehrlicherweise hätte ausgeführt werden müssen. Wir sehen davon ab, das unsererseits an dieser Stelle umfassend nachzuholen, weisen aber darauf hin, dass hier noch erheblicher Raum für Verbesserungen besteht. Die oft umständlichen Bearbeitungsschritte und aktuell immer noch, wenn auch deutlich weniger drastisch zu verzeichnende Performance-Probleme verursachen im Ergebnis einen nicht unerheblichen, strukturellen Mehraufwand. Des Weiteren fehlen nach wie vor erforderliche Funktionalitäten bei den ausgewählten OpenSource-Produkten.
