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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drs. 20/3778)

Der Schleswig-Holsteinische Richterverband bedankt sich für die Anhörung und nimmt zu dem Gesetzesentwurf folgendermaßen Stellung:

Den Änderungsvorschlag zu § 80 a LBG halten wir für folgerichtig und sachgerecht. Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger einen pauschalen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung erhalten können.