Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am heutigen Donnerstag fand im Finanzausschuss des Landtages die öffentliche Anhörung zum Entwurf des neuen Besoldungsgesetzes statt.
Wir, Dr. Christine Schmehl und Dr. Frank Engellandt, haben für den Schleswig-Holsteinischen Richterverband die vorgesehenen linearen Besoldungserhöhungen begrüßt und verdeutlicht, dass diese zur Herstellung einer verfassungsgemäßen und wettbewerbsfähigen Besoldung zwingend geboten sind. Unter den teilnehmenden Gewerkschaften und Verbänden bestand zudem Einvernehmen darüber, dass der Gesetzentwurf ungeachtet aller noch offen gebliebenen Fragen schnellstmöglich verabschiedet werden soll, damit die Kolleginnen und Kollegen die lang erwarteten Besoldungserhöhungen zeitnah erhalten.
Wir haben zugleich betont, dass in einem Folgegesetzgebungsverfahren weitere strukturelle Schritte zur Reform der R-Besoldung erfolgen müssen. Ziel muss eine stärkere Vereinheitlichung der R-Besoldung auf Bundesebene sein. Ungeachtet aller nunmehr vorgesehenen Verbesserungen bleibt die Landesbesoldung nach wie vor bis zu einer ganzen Besoldungsgruppe hinter der Besoldung anderer Länder zurück. Wir haben insoweit exemplarisch auf den aktuellen Besoldungsgesetzentwurf des Landes Brandenburg verwiesen. Darüber hinaus bestehen nach wie vor erhebliche Defizite im EU-weiten Vergleich der Richterbesoldung, die ebenfalls eine strukturelle Überarbeitung der R-Besoldung erfordern.
Die aus der Wissenschaft geladenen Gutachter, Herr Prof. Dr. Spitzlei von der Universität Bayreuth und Frau Prof. Dr. Färber von der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, haben die in den unteren Besoldungsgruppen gewährten Familienergänzungszuschläge aus juristischer und ökonomischer Perspektive kritisiert und betont, dass diese mit dem Leistungsgebot gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, welches nicht nur bei der Ersteinstellung gelte, und dem Abstandsgebot nicht vereinbar seien.
Auch die steuerliche Seite der Besoldungsnachzahlung war Gesprächsgegenstand. So plant das Finanzministerium zu der voraussichtlich im November 2026 erfolgenden Nachzahlung Hinweise für eine tarifermäßigte Besteuerung der Nachzahlung zu geben, da ein geballter Zufluss erfolgt, der sachlich auf zwei steuerliche Veranlagungszeiträume aufzuteilen ist.
Wir werden Sie auch weiterhin auf dem Laufenden halten.
Mit herzlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christine Schmehl | Dr. Frank Engellandt |
Verbandsvorsitzende | Vorstand für Besoldung |
