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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue

Der Schleswig-Holsteinische Richterverband bedankt sich für die Anhörung und nimmt zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung:

Wir haben nach wie vor gewisse Zweifel daran, ob der Nutzen einer ausnahmslosen Regelanfrage die damit faktisch verbundenen Probleme und den erforderlichen bürokratischen Aufwand überwiegt und verweisen wegen der grundsätzlichen Fragen auf unsere bereits im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung abgegebene Stellungnahme, die wir als Anlage beifügen.

Gegen die nunmehr vorgesehenen Detailänderungen bestehen keine Bedenken. Dies gilt insbesondere auch für die Möglichkeit einer anlassbezogenen Ergänzungsabfrage während der Probezeit gemäß § 19 Abs. 4 LBG-E. Es versteht sich von selbst, dass eine (ergänzende) Überprüfung der Verfassungstreue möglich sein sollte, wenn hieran aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte Zweifel bestehen.