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Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen zur Änderung der Landesverfassung

Der Schleswig-Holsteinische Richterverband bedankt sich für die Anhörung und nimmt zu den Gesetzesentwürfen (Drucksachen 20/3684, 20/3706, 20/3690 und 20/71) wie folgt Stellung:

Gegen die in der Drucksache 20/3684 vorgesehene Änderung von Art. 14 der Landesverfassung (Digitale Basisdienste, Zugang zu Behörden und Gerichten) bestehen keine Bedenken. Dass in der Zukunft mit Behörden und Gerichten vornehmlich elektronisch kommuniziert werden soll, ist Ausdruck der voranschreitenden Digitalisierung. Für die Rechtssuchenden, die dazu nicht in der Lage sind, ist mit der Rechtsantragsstelle Abhilfe geschaffen. Zu betonen ist allerdings, dass für die elektronische Kommunikation ein einwandfreies Funktionieren der Technik gewährleistet sein muss und eine ausreichende personelle sowie sachliche Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften von Nöten sind. Sowohl bei der Personalausstattung der Justiz als auch bei der Umsetzung der Digitalisierung besteht zum Teil noch erheblicher Nachholbedarf.

Zum Gesetzesentwurf des SSW (Drucksache 20/71) wurde der Richterverband bereits angehört. Wir verweisen insoweit auf unsere Stellungnahme Nr. 05/22, die wir nochmals als Anlage übersenden, sowie auf die mündliche Anhörung am 28.06.2023 (Ausschussprotokoll IR 20/27 vom 28.06.2023, S. 30f.).

Im Übrigen wird von einer Stellungnahme zu den weiteren Änderungsvorschlägen abgesehen.