Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue
Der Schleswig-Holsteinische Richterverband bedankt sich für die Anhörung und nimmt zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung:
Wir haben weiterhin Zweifel am Nutzen einer ausnahmslosen Regelanfrage und halten diese daher für nicht zweckmäßig. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf unsere vorherigen Stellungnahmen (Stellungnahme 8/2025 und 4/2025), die wir dieser Stellungnahme als Anlagen beifügen.
